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Sex mit Minderjähriger

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Sechs Jahre Haft für einen 57-jährigen Mann wegen sexueller Gewalt gegen die damals 13-jährige Tochter seiner Partnerin.

Es war die Tante, die den Fall ins Rollen brachte. Sie hatte ein Telefongespräch ihrer Nichte mitgehört und war dabei auf für sie Erschreckendes gestoßen: Die damals 15-Jährige unterhielt offenbar eine sexuelle Beziehung mit dem Partner ihrer Mutter.

Ein in Südtirol lebender Mann, der inzwischen 57 Jahre alt ist.

Gegen diesen erging gestern am Landesgericht ein Urteil wegen erschwerter sexueller Gewalt gegen eine Minderjährige: Ein Richtersenat unter Vorsitz von Carla Scheidle verurteilte den anwesenden Angeklagten zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und folgte damit dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der mit ihr zusammenlebende Freund der Mutter während eines Zeitraumes von zwei Jahren mehrmals Sex mit der Tochter hatte. Beim ersten Mal war das Mädchen 13 Jahre alt, als die Tante intervenierte, 15 Jahre.

Das mutmaßliche Opfer, das heute 17 Jahre alt ist, sagte unter einem Beistand einer Psychologin aus, dass sie von dem Mann zum Sex gezwungen worden sei, jeweils an Nachmittagen in Abwesenheit der Mutter.

Für die Vorfälle, als das Mädchen jünger als 14 Jahre alt war, greifen auf jedem Fall die Bestimmungen zum Strafrechtsartikel 609quater. Ab 14 Jahren jene zum allgemeinen Paragraphen 609bis. Entsprechend formulierte die Staatsanwaltschaft die Anklage.

Der Angeklagte hatte bei einer Verhandlung im Mai die Aussagen des mutmaßlichen Opfers bestritten. Er könne sich nicht erklären, wie das Mädchen darauf komme.

Der Richtersenat glaubt aber ihr, nicht aber dem (Ex)Partner der Mutter.

Karl Pfeifer, sein Anwalt, kündigte nach dem Urteilsspruch am Landesgericht Berufung an. Er hatte in seinem Plädoyer die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Mädchens bezweifelt.

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