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Der große Bluff

Die Leibrenten-Reform des Regionalrats erweist sich als Augenauswischerei: Fast alle Altmandatare bekommen gleich viel Pension wie bisher. Und sie dürfen ihre Vorschüsse behalten.

von Matthias Kofler

Die Gesetzgebungskommission des Regionalrats behandelt in Kürze einen Gesetzentwurf, mit dem die Leibrenten der Politiker auf neue Füße gestellt werden sollen. Laut den Vorgaben Roms müssen die Pensionen der ehemaligen Abgeordneten nach dem beitragsbezogenen System neu berechnet werden. Das von Regionalratspräsident Roberto Paccher (Lega) vorgelegte Gesetz trägt diesem Prinzip zwar Rechnung. Durch einige Tricks stellt der Regionalrat aber sicher, dass sich – trotz Reform – für die Ex-Politiker finanziell rein gar nichts ändern wird. Sie dürfen nicht nur ihre Vorschüsse behalten, sondern bekommen in den meisten Fällen auch weiterhin eine monatliche Leibrente von 4.127,27 Euro brutto ausbezahlt. So wie bisher. Einsparungen: Fehlanzeige.

Die Leibrenten-Reform: Ein großer Bluff!

Die Fakten: Wie Paccher in Beantwortung einer Anfrage des Teams Köllensperger mitteilt, fußt die Neuberechnung der Pensionen auf der Mandatsdauer (zehn bis

40 Jahre) und dem Zeitraum der Bekleidung des Amtes. Bis in die 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts waren die eingezahlten Beiträge sehr gering: Im Jahr 1963 beispielsweise beliefen sie sich auf gerade einmal 180 Euro. Beim beitragsbezogenen Rentensystem stünde den Altmandataren der 60er Jahre nur eine Mini-Rente zu. Doch die in diesem Falle leidtragenden Politiker sind längst verstorben. Ab den 80er Jahren sind die eingezahlten Beiträge sukzessive gestiegen und erreichten bis zum Schluss ein Ausmaß von 30 Prozent (39.104,78 Euro pro Jahr). Abgeordnete, die bis mindestens 2013 im Landtag saßen – Andreas Pöder, Rosa Thaler, Hanspeter Munter, Eva Klotz, Luis Durnwalder, Richard Theiner, Donato Seppi und viele mehr –, müssen nach der Neuberechnung ihrer Pension überhaupt keine Einbußen hinnehmen.

Paccher schreibt in seiner Anfrage-Beantwortung weiters, dass die im Zuge der Thaler-Reform ausbezahlten Renten-Vorschüsse, deren (minimale) Kürzung vom Verfassungsgericht für gut befunden wurde, bei der Neuberechnung nicht berücksichtigt werden. Genauso wenig wie die über die vergangenen Jahre schon ausbezahlten monatlichen Leibrenten. Eine Mogelpackung, da die Vorschüsse in den meisten Fällen die Beträge, die von den einzelnen Mandataren einbezahlt wurden, um ein Vielfaches übersteigen.

Ein Beispiel: Der ehemalige Freiheitlichen-Obmann Pius Leitner saß von 1993 bis 2017 im Landtag und zahlte in dieser Zeit 544.029 Euro an Sozialbeiträgen ein. Für ihn hat die Leibrenten-Reform null Auswirkungen, denn seine monatliche Leinrente bleibt bei 4.127,72 Euro. Darüber hinaus braucht er den Renten-Vorschuss, der mit knapp einer Million Euro doppelt so hoch ist wie der Beitrags-Sockel, nicht zurücküberweisen.

Es gibt nur wenige Ex-Politiker, die aufgrund der Reform ein klein wenig durch die Finger schauen. Zum Beispiel Arthur Feichter: Der SVP-Politiker erhält eine Pension von „nur“ noch 3.417,06 Euro brutto. Allerdings zahlte Feichter nur 254.975 Euro an Sozialbeiträgen selber ein. Allein sein Renten-Vorschuss im Ausmaß von 301.818 Euro übersteigt diesen Betrag deutlich.

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