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„Geplante“ Fahrverbote

Franz Locher

Geplante Fahrbeschränkungen in einem Gemeindegebiet müssen künftig vor ihrer Einführung mit den angrenzenden Gemeinden abgesprochen und geplant werden. Das forderten SVP-Fraktionsvorsitzender Gert Lanz und Abgeordneter Franz Locher in einem Beschlussantrag, der vom Südtiroler Landtag genehmigt wurde und auf eine bessere Planung und Koordination von vorbeugenden Fahrverboten abzielt.

Vorbeugende Fahrverbote sind oft notwendig und als Umweltschutzmaßnahme grundsätzlich zu befürworten, schicken Franz Locher und Gert Lanz voraus.

Damit setzen Südtirols Bürgermeister das „Stickoxid (NO2)- Programm“ um, welches die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden sowie den Wirtschafts- und Umweltverbänden erarbeitet hat.

Bisher ist Bozen die einzige Gemeinde, die sich für ein konkretes Fahrverbot entschieden hat.

Nachdem die NO2-Konzentration auch in anderen Orten wie beispielsweise in Meran, Brixen oder Leifers die Grenzwerte übersteigt, ist auch dort künftig mit Fahrbeschränkungen zu rechnen.

Was eine solche Entscheidung für Nachbargemeinden bedeutet, weiß der Landtagsabgeordnete und langjährige Sarner Bürgermeister Franz Locher zu berichten:

„Für die Pendler aus dem Sarntal und aus Jenesien ist das Fahrverbot in Bozen mit Umständlichkeiten, mit Umwegen, Zeitverlusten und letztendlich auch mit Strafen verbunden. Trotz Sondergenehmigungen, die wir nach mehreren Aussprachen mit der Gemeinde Bozen aushandeln konnten, erschwert das Fahrverbot in der Landeshauptstadt unseren Pendlern immer noch den täglichen Arbeitsweg“.

SVP-Fraktionsvorsitzender Gert Lanz weist darauf hin, dass die Fahrbeschränkung auch für betroffene Betriebe erhebliche Nachteile bedeute.

Für ihre Mitarbeiter bzw. Fahrer gäbe es kein Durchkommen mehr – aber auch keine sinnvollen Alternativen.

Er fordert deshalb mit seinem Landtagskollegen Locher, dass Entscheidungen über Fahrverbote im Vorfeld viel genauer analysiert und überlegt werden müssen. „Hier müssen alle Möglichkeiten und Maßnahmen gemeinsam besprochen werden. Alle zu erwartenden Auswirkungen auf die Gemeinde und auch auf die Nachbargemeinden müssen abgewogen werden“, sagt Lanz.

Dass es in den urbanen Zentren und auch in anderen Gemeinden mit hohen, gesundheitsgefährdeten Stickoxid-Emissionen konkrete Maßnahmen brauche, sei offensichtlich.

Damit es jedoch künftig nicht bei jeder Fahrbeschränkungsentscheidung zu großen Diskussionen kommt, werden jetzt alle Gemeindeverwalter/innen Südtirols vonseiten der Landesregierung zur Mitberücksichtigung der angrenzenden Gemeinden aufgerufen werden. Vor der Einführung eines Fahrverbotes auf dem eigenen Gemeindegebiet sollen die daraus folgenden Konsequenzen für die Nachbargemeinden ausgeforscht und gemeinsam mit ihnen eine akzeptable Lösung erarbeitet werden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (4)

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  • tiroler

    Die Fahrverbote sind auf jeden Fall verfassungswidrig und gleichen eher einer Züchtigung.
    Auch Führerscheineinzüge wegen Missachtung der Fahrverbote sind zu 100% gesetzeswidrig und halten keinen Rekurs stand. Die Fahrverbote sind de facto eine Enteignung von Privateigentum. Es können Gestze erlassen werden, dass nur mehr Autos einer bestimmten Emissionsklasse zugelassen werden dürfen. Abr für Fahrzeuge, welche Bürger legal gekauft und damit auch Steuern entrichtet haben( MwSt, Strassensteuer usw.), dürfen niemals mit Fahrverboten belegt werden.

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