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Die Interreg-Millionen

Foto: Interreg

Der zweite Aufruf zur Projekteinreichung im Rahmen des Programms Interreg Italien-Schweiz ist veröffentlicht. Die Einreichfrist läuft noch bis zum 31. Oktober 2019.

Die nachhaltige Mobilität, die soziale Eingliederung und die grenzübergreifende Zusammenarbeit von Steuerungsstellen und Verwaltungen sind die drei Bereiche, in denen über das Programm Interreg Italien-Schweiz 2014/20 Projekte unterstützt werden sollen.
Im Rahmen des zweiten Aufrufs zur Projekteinreichung, der im Sommer veröffentlicht worden ist, können noch bis 31. Oktober Anträge eingereicht werden.
Die Projekte werden aus Mitteln der Europäischen Union (85%) und des Staates Italien (15%) finanziert.
In Italien stehen für das grenzübergreifende Programm 18 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind acht Millionen Euro für Maßnahmen im Bereich der integrierten und nachhaltigen Mobilität bestimmt: Gefördert werden Projekte im Grenzgebiet, die zur Emissionsreduktion und zur Verbesserung der Verbindungen zwischen Schweiz und Italien beitragen. Sechs Millionen Euro sind Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Integration vorbehalten.
Hier ist das Ziel, den Zugang zu Sozialdienstleistungen zu verbessern und so die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit im Programmgebiet zu steigern. Die restlichen vier Millionen Euro sind hingegen für Projekte bestimmt, die die Zusammenarbeit von Verwaltungen und Entscheidungsträgern, sogenannten Stakeholdern, stärken. Damit wollen die EU und die beteiligten Länder die Zahl von grenzüberschreitenden Steuerungs- und Lenkungsstellen im Programmgebiet erhöhen.
Art der Finanzierung und Höchstfinanzierung
Der maximale Beitrag aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE  liegt bei einer Million Euro für den Bereich der Mobilität und bei 700.000 Euro für die beiden anderen. Die Finanzierung kann im Falle von öffentlichen Einrichtungen bis zu hundert Prozent der zugelassenen Kosten ausmachen.
Der öffentliche Förderbeitrag für Schweizer Partner kann höchstens die Hälfte der Gesamtkosten betragen. Um ein Projekt einreichen zu können, braucht es mindestens einen Partner aus Italien und einen aus der Schweiz.
Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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