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Sturz vom Balkon

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Im Dezember zog sich ein slowakischer Tourist bei einem Fünf-Meter-Sturz von einem Hotelbalkon in Vahrn schwere Verletzungen zu. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Personen erhoben.

Der 42-jährige Gast wohnte in jenem 2. Dezember 2018 in einem Hotel in Vahrn, das mehr einer Baustelle glich als einem solchen. An einer Flanke des Hotelgebäudes war ein Riesengerüst angebracht, eine Zimmererei-Firma tauschte dort die Balkone bzw. Teile davon aus.

Und dann, gegen 20.40 Uhr, passierte es: Der Gast, ein Mann aus der Slowakei, stieg schwer betrunken über die Balkontür seines Zimmers auf den Balkon. Luft schnappen. Allerdings nicht lange, denn der Gast stürzte durch einen 80 Zentimeter breiten Spalt zwischen dem Balkon und dem Balken, auf dem das (neue) Geländer hätte angebracht werden sollen, in die Tiefe. Fünf Meter.

Der Slowake zog sich bei dem Sturz schwerste Verletzungen zu, u.a. eine Lungenkontusion und eine Rippen-Serienfraktur. Er wurde ins Krankenhaus gebracht, die Ärzte diagnostizierten eine Heilungsdauer von 61 Tagen.

Mittlerweile geht es dem Gast wieder besser (er hat bisher aber keine Schadenersatzansprüche gestellt), die Staatsanwaltschaft hat aber Anklage gegen zwei Personen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung erhoben. Gegen den Inhaber der Firma, welche das Gerüst an der Hotelbaustelle aufgestellt hatte, sowie gegen den Bauleiter.

Der Inhaber der Gerüstbaufirma bestreitet allerdings jeglichen Vorwurf: Er habe von dem Chef der Zimmererei-Firma, welche die Balkone austauschen sollte, keine Anweisungen erhalten, die Balkone für Gäste zu schließen bzw. Warnungen anzubringen, diese zu benutzen.

Das gegen den Eigentümer des Hotels eingeleitete Strafverfahren ist inzwischen eingestellt worden.

Nachträglich betrachtet wäre es wohl die beste Lösung gewesen, den Hotelbetrieb während der Umbauarbeiten am Gebäude einzustellen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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