Du befindest dich hier: Home » Südtirol » Der zweite Akt

Der zweite Akt

Thomas Ladurner

Ein Freispruch und kein Ende des Strafverfahrens: Am 24. September findet am Landesgericht die Berufungsverhandlung zum Fall des Meraner Anwalts Thomas Ladurner statt. Wird Zeugin Olga Barisheva dort aussagen?

Von Thomas Vikoler

Zwei Jahre warten auf eine Berufungsverhandlung, das ist eine lange Zeit. Der Meraner Anwalt Thomas Ladurner wurde am 9. September 2017 am Landesgericht vollumfänglich frei gesprochen. Angesichts der schweren Vorwürfe der Staatsanwaltschaft – u.a. Unterschlagung und Falscherklärung – ein wahrer Triumph für Verteidiger Fabrizio Francia.

Und das vorläufige Ende eines Alptraums für Ladurner. Die Urteilsbegründung des Gerichts ist nicht weniger als 130 Seiten lang.

Doch das Strafverfahren geht, wie erwähnt, weiter. Die Staatsanwaltschaft hat zu drei der ursprünglich sieben Anklagepunkte Berufung eingelegt. Sie betreffen die beanstandete Unterschlagung von Geldern aus dem Vermögen einer betagten Meranerin, als deren Sachwalter Ladurner eingesetzt worden war. Dazu den Anklagepunkt der Übervorteilung einer wehrlosen Person und Falscherklärung gegenüber dem Vormundschaftsrichter. Auf eine Berufung zum Freispruch eines Möbelverkaufs und einer Sachwalterschaft für einen früheren Tischlerei-Betrieb wurde verzichtet.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die (belastenden) Aussagen der mitbeschuldigten ukrainischen „badante“ Olga Barisheva glaubwürdig sind. Und um diese Frage wird sich bei der Berufungsverhandlung alles drehen.

Verteidiger Fabrizio Francia wird bei der Verhandlung, die – nach einer Vertagung im März – auf den 24. September angesetzt ist, die Zurückweisung der Berufung der Staatsanwaltschaft beantragen.

Es ist aber wahrscheinlich, dass das Berufungsgericht unter Vorsitz von Silvia Monaco die Beweisaufnahme in diesem umkämpften Strafverfahren wieder aufmacht. In diesem Fall wäre eine Einvernehme Barishevas, der Betreuerin der damals unter Sachwalterschaft stehenden Frau, unumgänglich. Der Fall basiert wesentlich auf ihren Aussagen. Sie hatte Ladurner u.a. vorgeworfen, mit ihr die Aufteilung der Erbschaft der Betreuten vereinbart zu haben. Das Landesstrafgericht hielt diese und viele andere Behauptungen für unglaubwürdig.

Im Falle einer erneuten Einvernahme Barishevas (bei ihrem Auftritt am Landesgericht hatte sie sich in zahlreiche Widersprüche verstrickt), wird die Verteidigung auch in anderer Hinsicht aktiv werden. Etwa mit der Einbringung von Akten zu einem Strafverfahren um eine Hausbetreuerinnen-Genossenschaft, in dessen Verlauf Barisheva Aussagen getroffen hatte, die sich nachträglich als falsch herausstellten.

Also der Versuch, die Glaubwürdigkeit der Zeugin mit Hilfe von Akten aus einem anderen Strafverfahren zu unterminieren. Denn es ist zu erwarten, dass auch die stellvertretende Generalstaatsanwältin Donatella Marchesini, welche die Anklage in der Berufung vertritt, die Aufhebung des Freispruchs für Ladurner und somit die Verhängung einer Haftstrafe beantragen wird.

Barisheva selbst hat am Landesgericht zu ähnlichen Vorwürfen wie jene gegen Ladurner einen Vergleich über ein Jahr und neun Monate Haft abgeschlossen.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen