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„Keine bösen Überraschungen“

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Die Wohnungsplattform Airbnb stellt nach Kritik der EU-Kommission die Preise auf der Webseite transparenter dar. Was sich sonst noch geändert hat.

von Eva Maria Gapp

Airbnb ist inzwischen zu einer echten Größer bei der Urlaubsplanung geworden. Die privaten Unterkünfte, die dort angeboten werden, sind häufiger günstiger und individueller als ein klassisches Hotelzimmer – allerdings ist die Preisgestaltung bisher nicht immer sofort durchschaubar gewesen. Deshalb wurde das Portal von EU-Verbraucherschützern und der EU-Kommission schon länger kritisiert. Es fehle an Transparenz bei den Buchungen auf der Plattform. Auf Drängen von EU-Kommission und Verbraucherschützern lenkt der Konzern nun aber ein: Airbnb präsentiert die Angebote auf seiner Webseite künftig transparenter. Das US-Unternehmen erfüllt damit künftig die Bedingungen, die europäische Verbraucherschützer vergangenes Jahr gestellt hatten.

Das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen ist erfreut über diesen Schritt: „Es ist sehr begrüßenswert, dass sich ein amerikanisches Unternehmen, das Airbnb in diesem konkreten Fall ist, zum europäischen Verbraucherschutz verpflichtet. Das ist nicht selbstverständlich“, sagt die Rechtsberaterin Monika Nardo.

Was ändert sich konkret?

„Den Airbnb-Nutzern wird zukünftig der Gesamtpreis, inklusive der Gebühren der Plattform und anderen Kosten wie etwa Reinigungsgebühren, Servicegebühren und lokale Steuern angezeigt“, erklärt Thomas Schnitzer, Anwalt und Experte für Internetrecht aus Meran. Denn bisher war das Problem, dass nicht immer der Gesamtpreis einschließlich Servicegebühren und möglicher Steuern erkennbar war. „Bisher war es so, dass der Kunde auf Airbnb mit einem Top-Preis geködert wurde. Als es dann aber ans Bezahlen ging, war das Zimmer auf einmal sehr viel teurer“, sagt Schnitzer. Das passierte zum Nachteil der Verbraucher. „Durch diese Änderung gibt es aber keine bösen Überraschungen mehr. Die Verbraucher können sich darauf verlassen, dass der Preis den sie auf der ersten Seite sehen, dem letztlich zu zahlenden Preis entspricht“, so Schnitzer. Gleichzeitig ist nun klar erkennbar, ob eine Wohnung von Privatleuten oder gewerblichen Anbietern offeriert wird: „Denn bisher war es so, dass viele Nutzer nicht unterscheiden konnten, ob sie nun ein Zimmer in einer kleinen Pension buchen oder doch nur ein privates Zimmer“, sagt er.

Zudem hat Airbnb die Geschäftsbedingungen (AGBs) geändert. Denn bisher entsprachen sie nicht dem europäischen Verbraucherrecht. Aus juristischer Sicht ist dies laut Schnitzer ein wichtiger Punkt: „Verbraucher haben zukünftig das Recht, vor den Gerichten ihres Wohnsitzlandes gegen Airbnb zu klagen. Das war bisher nicht möglich. Es gab nur die Möglichkeit außerhalb von Südtirol, wie zum Beispiel in Padua oder dergleichen zu klagen. Viele haben es deshalb erst gar nicht versucht, weil es für sie zu mühsam war“, erklärt er.

Zukünftig soll es aber möglich sein, auch am Landesgericht in Bozen eine Klage einzubringen. Zudem ist es nun möglich, einen Gastgeber im Fall eines persönlichen Schadens oder sonstiger Schäden zu verklagen. Des Weiteren verpflichtet sich Airbnb, „nicht einseitig die Geschäftsbedingungen zu ändern, ohne die Verbraucher vorab klar zu informieren und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, den Vertrag zu stornieren“, so Schnitzer. Airbnb bietet zudem auf einer Webseite einen leicht zugänglichen Link zur Plattform für die OnlineStreitbeilegung an. Damit soll die Möglichkeit verbessert werden, Streitigkeiten wegen der Dienstleistung zu schlichten.

Die EU-Kommission hatte Airbnb im Juli 2018 zu den Verbesserungen aufgefordert. Zuvor mahnte sie den Zimmervermittler ab, weil er gegen das europäische Verbraucherrecht verstoße. „Immer mehr Verbraucher buchen ihre Urlaubsunterkunft online und dieser Sektor bietet Urlaubern viele neue Chancen“, erklärte die Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung Věra Jourová damals. „Aber Erfolg kann keine Entschuldigung dafür sein, sich nicht an EU-Verbraucherschutzregeln zu halten.“ Im September sagte das Unternehmen dann zu, die Änderungen bis Ende vergangenen Jahres vorzunehmen.

Die Verzögerung liegt nach Angaben der EU-Kommission an technischen Herausforderungen bei einigen Umstellungen. Nach einjährigen Verhandlungen mit der EUKommission wurde nun bestätigt, dass Airbnb alle Änderungen vorgenommen hat.

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Kommentare (7)

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  • andreas

    Europa hat es leider versäumt, amerikanischen Großunternehmen von vornherein die Bedingungen aufzudiktieren, unter welchen sie in Europa arbeiten dürfen.
    Airbnb, Uber, Amazon und Konsorten sollten die Steuern vorstrecken müssen, welche ihre Nutzer zu zahlen haben bzw. sollten die Unternehmen die Gewinne dort versteuern, wo sie anfallen.
    Dass so ein Mistladen wie Amazon, welcher genau weiß, dass viele seiner chinesischen Händler gar nicht wissen, dass sie die MwSt. in Europa abführen müssen, sich einfach dumm stellen und weitermachen kann, ist ein großer Fehler.
    Margrethe Vestager hätte als Präsidentin wenigstens das Durchsetzungsvermögen gehabt, um dies zu ändern, Flintenuschi ist eine komplette Fehlbesetzung, Chance verpasst…

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