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Gekürzte Vitalizi


Mit Stichdatum 1. Dezember werden die Leibrenten der Altmandatare nach dem beitragsbezogenen System neu berechnet. Der Regionalrat rechnet mit jährlichen Einsparungen von 20 Prozent.

von Matthias Kofler

Regionalratspräsident Roberto Paccher hat gestern den Fraktionssprechern seinen Gesetzentwurf zur Neuberechnung der Leibrenten vorgestellt. Dieser soll bereits im September in der Gesetzgebungskommission und sodann im Plenum behandelt werden. Das Gesetz muss mit Wirkung 1. Dezember 2019 in Kraft treten.

„Es handelt sich um einen Text, der die im Rahmen der Staat-Regionen-Konferenz getroffenen Entscheidungen wiedergibt“, erklärt Paccher. Der Lega-Politiker geht von einer weiteren Kürzung der Ausgaben für die Leibrenten im Ausmaß von mindestens 20 Prozent aus. „Für mich stellt die Genehmigung des Gesetzes eine moralische Verpflichtung gegenüber den Bürgern dar“, so Paccher.

Der Entwurf orientiert sich an den staatlichen Vorgaben und sieht die Neufestsetzung der Leibrenten und übertragbaren Leibrenten nach dem beitragsbezogenen Berechnungssystem vor.

Der Regionalrat hat in den letzten Jahren drei Reformen zu den Politikerpensionen genehmigt (das Regionalgesetz Nr. 6/2012 und die Regionalgesetze Nr. 4/2014 und Nr. 5/2014), mit denen das Ausmaß der bereits ausbezahlten Leibrenten und übertagbaren Leibrenten gekürzt wurde. Für die in der XIV. und in den nachfolgenden Legislaturperioden zum ersten Mal gewählten Abgeordneten ist die Auszahlung einer Leibrente abgeschafft worden. In der XV. Legislaturperiode ist mit dem Regionalgesetz Nr. 5/2014 eine Beitragszahlung zugunsten der Ergänzungsvorsorge eingeführt worden, zu der auch der Regionalrat beiträgt. Die letzten der beiden genannten Reformen sind mit den am 9. Mai ergangenen Urteilen vom Verfassungsgerichtshof für verfassungsmäßig befunden worden.

Nun folgt also die nächste Reform. Im Rahmen einer Neuberechnung wird die Leibrente auf der Grundlage der tatsächlich vom Abgeordneten eingezahlten Pflichtbeitragszahlung berechnet. Im Unterschied zum vorhergehenden, lohnbezogenen Berechnungssystem, bei dem die Vorsorgebehandlung ohne jegliche Bezugnahme auf die eingezahlten Beiträge ermittelt wurde, wird die Leibrente nun mit dem neuen Berechnungssystem auf der Grundlage der effektiv im Laufe der Mandate eingezahlten Beiträge berechnet. Für jeden Abgeordneten muss der Beitragszeitraum errechnet und die ordentlichen, effektiv eingezahlten Beiträge, die freiwillig zwecks Vervollständigung der Gesetzgebungsperiode eingezahlten Beiträge, das Datum, an dem die Leibrente zum ersten Mal ausbezahlt worden ist, das Geburtsdatum und das Datum des Anrechts auf die Leibrente oder die übertragbare Leibrente ermittelt werden. Zudem ist vorgesehen, dass ein Anteil der Beitragszahlung zu Lasten der Körperschaft im Ausmaß des 2,75 fachen des Anteils zu Lasten des Abgeordneten zur Anwendung zu bringen ist. Außerdem wird festgeschrieben, dass die neu festgesetzte Leibrente nicht niedriger sein darf, als das Doppelte der Mindestrente des NISF/INPS (700 Euro), mit Ausnahme der Leibrenten, die am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes bereits unter dieser Grenze lagen.

Die Leibrenten-Obergrenze beläuft sich hingegen auf 4.127 Euro brutto im Monat.

Bei der Neufestsetzung der Leibrenten muss der den Abgeordneten im Zuge der Thaler-Reform ausbezahlte Vorschuss berücksichtigt werden, was acht Mandatsjahren entspricht. Aus diesem Grund darf das in Betracht zu ziehende Ausmaß der Beiträge die Beitragsjahre zwischen dem neunten und dem zwanzigsten auf den Beginn der Ausübung des Mandats folgenden Jahre nicht berücksichtigen, und zwar innerhalb der Grenze der letzten zwanzig Jahre ab Beendigung des Mandats.

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Kommentare (5)

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  • pingoballino1955

    Wann geht denn der Prozess Thaler-Tappeiner weiter???? Warten bis er verjährt,oder was???? Schweigen im Walde!!!

  • george

    Geht es nicht noch komplizierter um doch noch ein Schlupfloch für diese Gierhälse derAltmandatare zu finden?
    Eine einfache Rente für alle, das wäre die einzige und richtige Sache. Wo bleibt hier das Gleichberechtigungsdenken der Volksvertreter in der sogenanntern Volks-Partei im Land?

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