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Gestrichenes Stipendium

Einkommensschwache Schüler, die zuhause wohnen und zum Schulort pendeln, erhalten vom Land vorerst keine Beihilfe mehr.

von Eva Maria Gapp

Ich bin sehr wütend“, sagt eine alleinerziehende Mutter, die sich an die Tageszeitung gewandt hat. „Vor kurzem habe ich feststellen müssen, dass ich keine Beihilfe mehr für meine beiden Söhne bekommen werde. Sie wurde einfach abgeschafft, ganz still und heimlich“, sagt sie und schüttelt den Kopf.

Damit meint sie das „Pendlerstipendium“, das es in dieser Form künftig nicht mehr geben wird. Es wurde abgeschafft. Es kam bislang einkommensschwachen Schülern zugute, die zuhause gewohnt haben und zum Schulort gependelt sind. „Das sogenannte Pendlerstipendium für Oberschüler und Berufsschüler, wie es im Volksmund genannt wird, wurde abgeschafft“, bestätigt Richard Paulmichl, Amtsdirektor des Amtes für Schulfürsorge in Bozen. „Es stand schon länger im Raum, diese Art von Stipendium abzuschaffen, weil es im Grunde keine richtige Studienbeihilfe ist. Man sollte ja Familien und vor allem Schüler unterstützen, die nicht zu Hause wohnen können. Bei den Pendlerschülern ist das aber nicht der Fall. Sie kommen jeden Tag wieder nach Hause. Wir haben also festgestellt, dass das Pendlerstipendium in dieser Form nicht notwendig ist“, sagt Paulmichl.

Konkret betrifft es an die 6.000 Oberschüler und Berufsschüler, so Paulmichl, deren Eltern bislang eine einheitliche Beihilfe von 300 Euro pro Kind und pro Jahr erhalten haben – sofern eine wirtschaftliche Bedürftigkeit festgestellt wurde.

Der zuständige Landesrat für Bildung und Jugend Philipp Achammer möchte von einer Abschaffung nichts wissen: „Ja, es stimmt, das Pendlerstipendium wird es in der bisherigen Form nicht mehr geben. Das heißt aber nicht, dass es ersatzlos gestrichen wurde. Vielmehr überarbeiten wir die gesamten Kleinbeihilfen“, sagt er. Zu diesen sogenannten Kleinbeihilfen zählt genau das Pendlerstipendium, aber auch zwei weitere Leistungen wie das Kilometergeld für Schüler, die nicht in einem Heim wohnen sowie der Bücherscheck.

Laut Achammer ist dies auch der Grund, warum es das Pendlerstipendium nicht mehr geben wird: „Diese Kleinbeihilfen sind in der Vergangenheit immer wieder kritisiert worden, weil sie einen immensen Verwaltungsaufwand darstellen. Deshalb haben wir uns die Frage gestellt, ob dies überhaupt noch vertretbar ist oder ob man nicht doch eine andere Form finden sollte. Deshalb ist das Pendlerstipendium für dieses Jahr ausgesetzt.“ Zudem entspreche das Pendlerstipendium auch nicht mehr dem ursprünglichen Zweck: „Was heißt Pendlergeld? Das sind die Kosten für den Transport. Die Schüler können heutzutage aber bereits vergünstigt den öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen“, so Achammer. Ein weiterer Grund sei aber auch, dass die gesamten Förderungen im Bereich der Schulfürsorge und der Hochschulförderung auf die EEVE, der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung umgestellt werden. „Wir möchten dasselbe auch bei den Kleinbeihilfen tun“, sagt er. Die Herausforderung wird laut Achammer deshalb die Treffsicherheit der Leistungen sein: „Also diejenigen, die sie wirklich brauchen, sollen sie auch bekommen“, sagt er. Zudem müsse künftig der administrative Aufwand vertretbar sein sowie die Möglichkeit gegeben werden, die drei Leistungen, Pendlergeld, Bücherscheck und Kilometergeld, zu bündeln.

Wie diese Überarbeitung genau aussehen wird, kann Achammer aber noch nicht sagen. Dennoch versichert er: „Die Überarbeitung ist derzeit im Gange, Ergebnisse wird es in wenigen Monaten geben. Was wir garantieren können, ist, dass diejenigen, die das Geld auch wirklich brauchen, auch weiterhin eine Unterstützung erhalten werden.“ Eine neue Unterstützungsleistung wird es laut Achammer also noch im Laufe des Schuljahres 2019/2020 geben.

Keine Änderung gibt es hingegen bei den Studienbeihilfen für Grund- und Mittelschüler sowie Ober- und Berufsschüler, die aus Studiengründen in einem Heim oder Tagesheim untergebracht sind: „Für Heimschüler und Tagesheimschüler ändert sich im Endeffekt nichts. Diese Stipendien werden weiterhin wie bisher ausbezahlt. Gleiches gilt auch für die Stipendien für Studierende“, versichert Paulmichl. Laut dem Landesrat Achammer gilt es zudem zu betonen, dass es künftig auch mehr Geld für Stipendien geben wird: „Bei den Schülern, die in einem Heim oder Tagesheim untergebracht werden müssen, wurde das Höchststipendium von 2.800 Euro auf 3.200 Euro erhöht.“ Es werde also mehr ausbezahlt als es bisher der Fall war.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (5)

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  • pingoballino1955

    Achammer,wenn ihr schon was neues ausbrütet,warum zahlt ihr dann einstweilen nicht weiter,bis ihr wisst ,was ihr wollt??? Das nenne ich Augenauswischerei,einfach heimlich abschaffen! Schafft euch doch selbst ab,dann wäre uns geholfen!

  • george

    Richard Paulmichl und seine politischen Genossen der Mehrheit wie Achammer haben wohl noch nie aus Gründen von schwachem Einkommen zwischen zuhause und der Schule stundenlang pendeln müssen, nur weil sie sonst ihre Unterkunft nicht zahlen können. Und gerade deswegen hätten solche es notwendig einen Beitrag zu erhalten, dass sie es vielleicht leichter hätten am Schulort zu bleiben und dort auch Unterkunft finden. Dies gilt natürlich nur für jen, die eine gewisse gößere Entfernung vom Schulort haben, sei es zu Fuß und/oder mit einem Verkehrsmittel. Aber diese Kriterien neu zu überdenken und neu zu bewerten, sind es für diese Herren wohl zu wenige, denen sie ihre Aufmerksamkeit und einen gewissen Aufwand zukommen lassen müssten.

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