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Die gestohlene Geldtasche

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Ein Verbraucher erhält von der Sparkasse 2.000 Euro zurück, nachdem Diebe seine Geldtasche gestohlen und Bargeld behoben hatten. Das hat das Bankenschiedsgericht entschieden.

Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat eine positive Entscheidung vor dem Bankenschiedsgericht erzielt: Ein Verbraucher erhält von der Südtiroler Sparkasse 2.000 Euro zurück. Die Bankkunden, die auf eine schriftliche Beschwerde bei ihrer Bank keine oder eine nicht zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können sich an das Schiedsgericht wenden.

Im konkreten Fall wurde einem Verbraucher die Geldtasche mitsamt der Bankomatkarte gestohlen, und Unbekannte konnten unmittelbar nach dem Diebstahl insgesamt 2.000 Euro an mehreren Schaltern beheben.

Der Verbraucher forderte von der Sparkasse das Geld zurück – erfolglos. Daraufhin wurde vor dem Bankenschiedsgericht Rekurs eingereicht.

„Die Sparkasse hat sich jedoch nicht in das Verfahren eingelassen und keine Gegendarstellung eingereicht. Somit wurde dem Rekurs stattgegeben“, erklärt die VZS. Das Bankenschiedsgericht hat verfügt, dass die Bank die 2.000 Euro erstatten muss – der sonst übliche Selbstbehalt von 150 Euro wurde dem Verbraucher erlassen.

„Es ist zu hoffen, dass sich die Sparkasse die vom Entscheidungskollegium geäußerten Worte zu Herzen nimmt und sich in zukünftige Verfahren einlässt – dies auch im Sinne des Leitgedankens, mit dem die außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen wie das Bankenschiedsgericht ins Leben gerufen wurden“, sagt VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus.

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