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„Privatwirtschaft muss nachziehen“

Helmuth Renzler

Der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler fordert: „Nach Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst muss auch die Privatwirtschaft nachziehen.“

Für die Verhandlungen zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag für die Bediensteten der öffentlichen Verwaltung wurden mit dem Nachtragshaushalt 2019 die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. Am Donnerstag hat der Südtiroler Landtag mit klarer Mehrheit, nämlich mit 17 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen, den sogenannten Nachtragshaushalt verabschiedet.

„Somit steht für die Bediensteten der Landesverwaltung und des Sanitätsbetriebs nun ein Betrag von rund 200 Millionen Euro zur Verfügung, der die Grundlage für die weiteren Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern und der öffentlichen Delegation bildet“, sagt der Landtagsabgeordnete Helmut Renzler. Dazu kommen auch die knapp 100 Millionen Euro, die von den anderen öffentlichen Körperschaften wie Gemeinden und Bezirksgemeinschaften zur Verfügung gestellt werden sowie mehr als 11 Millionen Euro für den alten, noch abzuschließenden Bereichsvertrag für der Staatslehrer.

„Alles in allem kommt man so auf einen Gesamtbetrag von insgesamt 310 Millionen Euro, was – in Prozent ausgedrückt – für den einzelnen Angestellten eine Lohnerhöhung von rund 11 Prozent bedeutet“, betont L.Abg. Helmuth Renzler.

Da sich die Vertragsverhandlungen für den öffentlichen Dienst nun auf der Zielgeraden befinden und die finanziellen Mittel gesichert sind, wird es Zeit, sich auf die Lohnentwicklungen in der Privatwirtschaft zu konzentrieren.

„Nachdem nun die finanziellen Voraussetzungen für die Angestellten der öffentlichen Verwaltungen geschaffen wurden, damit sie ihre Lohnaufbesserungen erhalten können, muss nun auch die Privatwirtschaft nachziehen. Ich konnte bereits erste Signale einer entsprechenden Verhandlungsbereitschaft seitens der Sozialpartner feststellen“, so Renzler, der abschließend mitteilt, dass er im Rahmen seiner Funktion als Abgeordneter des Südtiroler Landtags die entsprechenden Entwicklungen auch weiterhin genau im Auge behalten wird, damit seine am 1. Mai 2018 gestellte Forderung der Erhöhung von mindestens 150 Euro monatlich für die Entlohnungen der Arbeitnehmer nun, genauso wie für die öffentlich Bediensteten, auch für die Bediensteten der Privatwirtschaft umgesetzt wird.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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