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Zerzer beim Staatsanwalt

Sollte Florian Zerzer bei seiner Bewerbung eine Falscherklärung abgegeben haben, hätte das seine Entlassung als Sanitäts-General zur Folge.

Sanitäts-General Florian Zerzer wurde gestern im Bozner Gerichtsgebäude dabei beobachtet, wie er Oberstaatsanwalt Giancarlo Bramante einen Besuch abstattete.

Über die Inhalte des Gesprächs wurde Stillschweigen vereinbart. Es ist anzunehmen, dass es um die Vorerhebungen der Staatsanwaltschaften um eine mögliche Falscherklärung Zerzers zu seiner Position für den Posten des Sanitäts-Generaldirektors ging.

So gab Zerzer bei seiner Bewerbung an, im Besitz der gesetzlich vorgeschriebenen Bescheinigung über die Management-Ausbildung im Gesundheitsbereich zu sein, was sich jedoch als falsch erwies. In Wirklichkeit ist Zerzer gerade dabei, den entsprechenden Management-Kurs zu besuchen. Die Staatsanwaltschaft muss klären, ob es genügt, die fehlende Dokumentation nachzureichen oder ob im Falle Zerzer das Kassationsgerichtsurteil Nr. 18699 dieses Jahres greift.

Das Urteil besagt, dass Falscherklärungen und das Fehlen von Voraussetzungen bei öffentlichen Wettbewerben die Einleitung eines Disziplinarverfahrens mit unmittelbarer Auflösung des Arbeitsvertrages und fristloser Entlassung zur Folge haben. (mat)

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