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Paradoxe Sicherheit

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47 Südtiroler Security-Kräfte kämpfen vor Gericht gegen die Aberkennung ihrer Zulassung durch die Bozner Quästur. Es geht um einen zweifelshaften Online-Kurs bei einer Firma aus Caltanissetta.

von Thomas Vikoler

Eigentlich paradox: Die Bozner Quästur bestimmt bei größeren Veranstaltungen, wie viele Personen zur Wahrung der Sicherheit eingesetzt werden müssen. Meist nicht wenige. Andererseits verweigert sie zahlreichen Security-Kräften ihre Zulassung bzw. erkennt sie ihnen ab.

So geschehen im Sommer vergangenen Jahres, als sie mehrere Dutzend Südtiroler, die bei Security-Firmen (vor allem Safe Group GmbH) angestellt sind, aus dem amtlichen Verzeichnis der Security-Kräfte strich. Anderen wurde die Eintragung in das Register verweigert.

Aus einem Grund, der für alle Betroffenen derselbe ist: Sie hatten den für die Ausübung der Tätigkeit notwendigen Kurs online bei einer Firma aus Caltanissetta (Trendcom Srl) absolviert.

Ein Kurs, der laut einem Gutachten der Staatsadvokatur Trient nicht rechtskonform ist und somit die Voraussetzungen gemäß einem Sicherheitsgesetz aus dem Jahre 2009 nicht erfüllt. Zudem gab es ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der Firma aus Caltanissetta, das im vergangenen Jahr allerdings eingestellt wurde.

Die Südtiroler Security-Kräfte hatten also laut Quästur und Staatsadvokatur keine Berechtigung, auf Zeltfesten und Partys für Sicherheit und Ordnung zu sorgen.

Sie üben die Tätigkeit aber weiterhin, also bis heute, aus. Denn über den Bozner Anwalt Andreas Stacul haben 47 von ihnen die restriktive Maßnahme der Bozner Quästur bei gleich mehreren Gerichten angefochten. Das Bozner Verwaltungsgericht gewährte zunächst eine Aussetzung, später tat dies das Landesgericht Trient. „Meine Mandanten dürfen weiter arbeiten, es gibt bisher aber keine Rechtssicherheit“, betont Anwalt Stacul.

Er sagt, die Bozner Quästur hätte die Fälle „objektiver“ bewerten sollen, denn in den meisten Provinzen Italiens seien die Kurs-Zeugnisse der Firma Trendcom Srl anerkannt worden. Die Staatsadvokatur focht die bisherigen Entscheidungen der Gerichte jeweils an, weil sie weiterhin der Meinung ist, dass die Security-Leute nicht arbeiten dürften.

Nun hat das Bozner Verwaltungsgericht einen Rekurs der 47 gegen den ablehnenden Bescheid der Bozner Quästur für unzulässig erklärt. Begründung: Ein Sammel-Rekurs, wie er in diesem Fall gestellt wurde, sei angesichts der unterschiedlichen Sachlagen nicht möglich.

Die definitive Entscheidung über die Gültigkeit der sizilianischen Online-Kurse treffe am Ende, so sagt Anwalt Stacul, ohnehin das Landesgericht Trient. Dieses ist deshalb zuständig, weil die Staatsadvokatur dort ihren Sitz hat. Eine in diesem Fall besonders hartnäckige Anwaltschaft des Staates.

Einige der Rekurrenten haben inzwischen einen juristisch unverfänglicheren Weg gewählt, ihre Zulassung für den Sicherheitsdienst sicherzustellen: Sie haben einen der Kurse besucht, den das Land Südtirol seit vergangenen Herbst anbietet. Wer den Kurs erfolgreich absolviert hat, kann zwei Jahre lang damit arbeiten. Nach zwei Jahren muss die Erlaubnis verlängert werden – von der Bozner Quästur.

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