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„Mehrjahresfinanzierung einführen“

Martin Telser

Der Dachverband für Soziales und Gesundheit drängt auf Reform des Beitragswesens für gemeinnützige Organisationen. Vereine brauchen frühzeitige Planungssicherheit durch ein längerfristiges Förder- und Beitragswesen.

Am Dienstag wird im Landtag ein Gesetzentwurf behandelt, der durch Anpassung des Volontariatsgesetzes eine Mehrjahresfinanzierung für Verbände und Vereine vorsieht. Der Dachverband für Soziales und Gesundheit hat bereits seit vielen Jahren darauf gedrängt, dass das Beitragswesen für die gemeinnützigen Organisationen durch ein längerfristiges Förderwesen mehr Planungssicherheit bietet und weniger Verwaltungsaufwand abverlangt.

Aus diesem Grund spricht sich der Ausschuss des Dachverbandes dafür aus, dass alle betreffenden Landesgesetze, welche das Beitragswesen für die Vereine beinhalten, im Sinne einer Mehrjahresfinanzierung anzupassen sind, damit laufende Tätigkeiten, die förderungswürdig sind, auch über den Zeitraum eines Kalenderjahres hinaus geplant und in abgesicherter Form umgesetzt werden können. Speziell jene Organisationen, die angestellte Mitarbeiter/innen beschäftigen, brauchen diese Gewissheit, weil sonst das ganze Risiko allein auf den ehrenamtlichen Vorsitzenden lastet.

Ebenso und noch dringlicher braucht es aus Sicht des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit eine für alle Bereiche gleichermaßen verbindliche Regel, dass die Mitteilung der zugesicherten Landesbeiträger für das jeweilige Kalenderjahr innerhalb des ersten Trimesters erfolgt, also frühzeitig genug, damit die ordentliche Tätigkeit auf gesichertem Wissen um die finanzielle Basis umgesetzt werden kann.

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