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Der Erste-Hilfe-Beitrag

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Landesrat Thomas Widmann erklärt, wie er mittels Kostenbeteiligung die Notaufnahmen entlasten will. Auch wurde die Regelung für unterlassene Absagen von fachärztlichen Leistungen für Kleinstkinder abgeändert.

von Lisi Lang

„Primäres Ziel dieser Maßnahmen bleibt es, die Notaufnahmen zu entlasten“, unterstreicht Sanitätslandesrat Thomas Widmann. Dies schaffe man aber nicht über Strafaktionen sondern über erzieherische Maßnahmen, die den Patienten nach einer Beratung auch noch die Möglichkeit lassen, die Notaufnahme in nicht dringenden Fällen wieder zu verlassen.

Gestern wurden von der Landesregierung die Bestimmungen zur Selbstbeteiligung an der Gesundheitsausgabe in der Notaufnahme aktualisiert. Patienten, die ohne Notfall eine der sieben Notaufnahmen in Südtirol aufsuchen, sollen am 1. Juli nämlich keine Strafe zahlen müssen – wie bisher geplant – stattdessen soll über den Nachtragshaushalt die gesetzliche Grundlage für eine Kostenbeteiligung geschaffen werden.

Jeder Patient soll in Zukunft in einer der sieben Notaufnahmen in Südtirol eine Beratung erhalten, sobald er diese betritt. Das Krankenpflegepersonal der Triage soll diese Beratung vornehmen. Sollte sich dann herausstellen, dass es sich um Beschwerden handelt, die normalerweise von einem Hausarzt versorgt werden würden oder die von alleine heilen müssten, wird dem Patienten dies mitgeteilt. „So hat der Patient die Möglichkeit zu entscheiden, ob er zum Hausarzt gehen oder in der Notaufnahme bleiben und den Kostenbeitrag bezahlen möchte“, erklärt Landesrat Thomas Widmann. Mit der im Vorjahr verabschiedeten Regelung habe der Patient diese Möglichkeit nicht gehabt, wodurch eine Entlastung der Notaufnahmen, also das eigentliche Ziel, nicht unbedingt erreicht worden wäre.

Wenn der Patient trotzdem in der Notaufnahme behandelt werden will, wird er einen Kostenbeitrag berappen müssen. Dieser wird sich voraussichtlich zwischen 35 und 50 Euro bewegen. „Mit diesem Beschluss haben wir das aktuelle Gesetz bis zum 1. Dezember ausgesetzt. Sobald der Nachtragshaushalt verabschiedet wurde, werden wir auch die genauen Kostenbeiträge definieren“, kündigt der Sanitätslandesrat an.

Während die Strafaktion in den Erste-Hilfe-Abteilungen für Patienten erst zwei Mal verschoben und dann abgeschafft wurden, sind die Verwaltungsstrafen von 35 Euro bei unterlassener Absage von fachärztlichen Leistungen seit Jahresbeginn in Kraft. Diese Verwaltungsstrafen müssen auch Ticketbefreite berappen.

Diese Maßnahme wurde gestern von der Landesregierung ebenfalls abgeändert. Ausgenommen von diesen Strafzahlungen sind künftig Kleinstkinder, die beispielsweise einen Impftermin hatten, diesen aber nicht einhalten konnten, weil die Kinder gesundheitlich angeschlagen waren.

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