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Irre Fahrt

Vier Monate Haft, 4.000 Euro Geldstrafe, Entzug des Führerscheins für ein Jahr. So lautet das Urteil gegen einen 24-jährigen Rittner wegen eines illegalen Autorennens.

Von Thomas Vikoler

Der Fall beschäftigte sogar das Carabinieri-Labor RIS, das im Auftrag von Richter Carlo Busato über ein Gesichtserkennungs-Programm herausfinden musste, ob es sich bei dem Fahrer des Autos, das mit bis zu 132 Stundenkilometern die Landesstraße auf den Ritten hinaufgebraust war, um den Angeklagten handelte. Auf der Innenseite der Windschutzscheibe ist lediglich die Reflektion eines Gesichts zu sehen.

Ein Video von der irren Autofahrt im August 2014 war auf Youtube gelandet, zu sehen ist dort auch ein vorausfahrendes Motorrad. Die Staatsanwaltschaft ging deshalb von einer rechtswidrigen Wettfahrt auf einer öffentlichen Straße aus und erhob Anklage gegen einen 24-jährigen Rittner.

Der ist am Mittwoch am Landesgericht nach einem umkämpften Hauptverfahren zu einer Freiheitsstraße von vier Monaten Haft, 4.000 Euro Geldstrafe und ein Jahr Führerschein-Entzug verurteilt worden. Richter Carlo Busato verfügte zudem die Beschlagnahme des PKWs des Angeklagten.

Sein Verteidiger Fabrizio Francia hatte sich bis zuletzt um einen Freispruch bemüht. U.a. mit einem Antrag, das Video als Beweismittel nicht zuzulassen, weil es sich lediglich um eine Kopie der Carabinieri handelte.

Alles vergebens.

Für Richter Busato nahm der Angeklagte an einem illegalen Autorennen teil.

Der Motorradfahrer, der von den Carabinieri über das Kennzeichen seines Fahrzeugs identifiziert worden war, hatte zuvor einen gerichtlichen Vergleich abgeschlossen.

Und für eine Wettfahrt werden bekanntlich zwei Teilnehmer benötigt. Auch wenn das Video zeigt, wie der Motorradfahrer im Laufe der Strecke abzweigt.

Laut Video dauert die Fahrt des PKW von Bozen auf den Ritten gerade achteinhalb Minuten.

Verteidiger Francia kündigte umgehend Berufung gegen das ergangene Urteil an.

 

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