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Cunos Rechnung

Cuno Tarfusser

Der Südtiroler ICC-Richter Cuno Tarfusser gewinnt vor dem Staatsrat ein Verfahren gegen das Justizministerium, das ihm nun für zehn Jahre die Sozial- und Pensionsbeiträge nachzahlen muss.

Von Thomas Vikoler

Er ist weiterhin (aber nicht mehr lange) am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag in Amt und Würden. Cuno Tarfusser, früherer leitender Oberstaatsanwalt am Landesgericht Bozen und im März 2009 an den ICC berufen, führt seit Jahren einen juristischen Kampf gegen das italienische Justizministerium.

Es geht dabei um die Sozial- und Pensionsbeiträge für einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren, also um sehr viel Geld. Geld, das ihm das Justizministerium nun laut einem Urteil des Staatsrates (II. Sektion) nachzahlen muss.

Tarfusser war am 5. März 2009 vom Obersten Richterrat (CSM) per Dekret außerhalb seiner Funktion („fuori ruolo“) gesetzt worden. Er fällt somit unter das Kontingent jener 200 Beamten und Richter bzw. Staatsanwälte, die laut Gesetz für andere Tätigkeiten abberufen werden können. Was juristisch nicht bedeutet, dass sie vom bisherigen Dienst freigestellt sind.

Der damalige Justizminister stellte Tarfusser eine Woche später, am 13. März 2009, wegen seiner neuen Tätigkeit am ICC außerhalb der Funktion. Wie zuvor jenes des Obersten Richterrates, enthielt das Dekret keiner Angaben über die wirtschaftliche Behandlung des bisherigen Staatsanwalts.

Diese legte schließlich am 1. April 2009 der zuständige Direktor im Justizministerium fest: Mit Verweis darauf, dass der Internationale Strafgerichtshof für die Gehälter und den Spesenersatz seiner Richter zuständig sei, wurde der wirtschaftliche Teil des bisherigen Dienstverhältnisses eingestellt.

Das bedeutete: Der italienische Staat zahlte von da an weder Sozialabgaben noch Pensionsbeiträge zugunsten Tarfussers.

Er focht die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Latium an – der Rekurs wurde abgewiesen. Der ICC-Richter zog vor den Staatsrat, der das erstinstanzliche Urteil nun umfassend aufgehoben hat. Das bringt mit sich, dass das Justizministerium dem ICC-Richter, der voraussichtlich bis Herbst in dieser Funktion bleiben wird, die gesamten Sozialabgaben und Pensionsbeiträge für die vergangenen zehn Jahre nachzahlen muss.

„Es müsste eigentlich logisch sein, dass der Staat seine Richter und Staatsanwälte, die ihn in internationalen Gremien vertreten, weiterhin versichert“, meint Tarfusser, der sich über das Urteil des Staatsrates zu seinen Gunsten selbstredend freut.

Das Justizministerium ist nun angewiesen, festzulegen, nach welchem System der ICC-Richter nachträglich versichert werden muss. Doppelt versichert – also auch seitens des Internationalen Strafgerichtshofs – sollte Tarfusser jedenfalls nicht werden, heißt es im Urteil des Staatsrats.

Und was macht der frühere Bozner Oberstaatsanwalt nach seiner Rückkehr aus Den Haag in einigen Monaten?

Zuletzt war von mehreren Bewerbungen als leitender Oberstaatsanwalt, etwa in Brescia, die Rede. „Ich kann versichern, dass ich mit dem unter Korruptionsverdacht geratenen Unicost-Chef Luca Palamara nie etwas zu tun hatte. Ich bin bei keiner Richterorganisation Mitglied“.

 

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