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Rechtswidrige Entlassung

Überwachungsvideo im Fall Facchini

Niederlage des Sanitätsbetriebs vor dem Arbeitsgericht: Die Entlassung des Beamten Marco Facchini wegen Korruptionsverdachts ist aufgehoben worden.

Von Thomas Vikoler

Es ging wohl darum, ein Exempel (für alle übrigen Angestellten) zu statuieren.

Im März 2018 sprach der Sanitätsbetrieb die fristlose Kündigung von Marco Facchini, Leiter des Amtes für das Bauwesen im Bozner Sanitätsbezirk, aus. Drei Tage zuvor war der Beamte unter Bestechlichkeits-Verdacht verhaftet und in den Hausarrest überstellt worden.

Es war der (damals) nicht einzige Korruptionsfall im Sanitätsbetrieb.

Und es gab ein Video der Finanzwache, das in jenen Tagen von Hunderttausenden im Netz angeklickt wurde: Dort ist zu sehen, wie Facchini Geldscheine entgegennimmt. Er sagte später, es handle sich um das Entgelt für ein privat verkauftes Möbelstück. Die Staatsanwaltschaft ist weiter davon überzeugt, dass es sich um Schmiergeld für zugeschanzte Bauaufträge handelt.

Seit Donnerstag steht jedenfalls fest:

Die schnelle Entlassung Facchinis war rechtswidrig, sowohl in der Form wie auch in der Substanz. Arbeitsrichterin Francesca Muscetta nahm nach mehreren Verhandlungen Facchinis Antrag auf Wiedereinstellung an. Mit sofortiger Vollstreckbarkeit.

„Mein Mandant kann demnach in einigen Tagen wieder seinen Dienst antreten“, sagt sein Anwalt Giancarlo Massari.

Das wird aber aller Voraussicht nach nicht geschehen: Der Sanitätsbetrieb hat angekündigt, dass er das Urteil der Arbeitsrichterin anfechten wird. Außerdem dürfte Facchini kommende Woche, wenn die Urteilsbegründung vorliegt, vom Dienst suspendiert wird.

Dies war bereits am Tag der Verhaftung des Beamten geschehen. Doch der damalige Sanitätsgeneral Thomas Schael rief – nach der Veröffentlichung des Videos – die Disziplinarkommission zusammen. Diese beschloss, wegen der „Schwere“ der Vorwürfe gegen Facchini, die Kündigung auszusprechen.

Ein für Richterin Muscetta nicht rechtskonformer Schritt: Die Verfahrensregeln seien nicht eingehalten worden, der Beamte hätte wennschon, in Erwartung des Ausgangs des Strafverfahrens, suspendiert werden können. Nicht aber entlassen. Außerdem wurde die Kündigung aus formalen Gründen aufgehoben. Sie war nämlich von Verwaltungsdirektor Marco Cappello unterschrieben worden. Zuständig war laut Urteil aber die Disziplinarkommission.

Der Sanitätsbetrieb wurde mit dem erstinstanzlichen Urteil dazu verurteilt, Facchini die seit März 2018 entgangenen Löhne in der Höhe von 46.000 Euro zu zahlen. Dazu seine Verteidigungsspesen.

Für den (gerichtlich) wiedereingestellten Beamten geht es kommende Woche am Landesgericht weiter. Am Mittwoch findet die Vorverhandlung im Strafverfahren statt.

 

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