Vertagter Sonderfonds
Die zweite Berufungsverhandlung im SoFo-Strafverfahren gegen Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder findet am 12. Juli in Trient statt.
Ein Zustellungsproblem.
Das war der Grund dafür, dass das Oberlandesgericht Trient, Hauptsitz Trient, am Mittwoch eine brisante Berufungsverhandlung vertragen musste.
Jene zum Sonderfonds gegen Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder.
Das Verfahren zieht sich damit – nach einer teilweisen Aufhebung des zweitinstanzlichen Freispruchs durch die Bozner Oberlandesgerichts-Sektion – weiter in die Länge.
Das Gericht legte den neuen Verhandlungstermin auf den 12. Juli fest. Zumindest was eine mögliche Verjährung von Ausgaben aus dem Sonderfonds betrifft ein Zeitgewinn für Durnwalder.
Der aber an einem Schuldspruch im zweiten Berufungsverfahren (nach zwei Freisprüchen in der ersten und zweiten Instanz) nicht vorbeikommen wird.
Die Kassation hat nämlich im Mai 2018 festgelegt, dass zu Tabelle E des Anklageakts – die viel diskutierten Kompensationen von privaten Ausgaben mit Geldern aus dem Sonderfonds – der Strafbestand der Unterschlagung wohl gegeben sei. Bei Amtsunterschlagung handelt es sich laut Kassation um ein ein „unmittelbares Delikt“ („reato istantaneo“).
Es wird in jenem Augenblick begangen, in dem einer Amtsperson überantwortete öffentliche Gelder für nicht dafür vorgesehene Zwecke verwendet werden. Guthaben hin oder her. (tom)
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Kommentare (6)
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pingoballino1955
Ein Zustellungsproblem????? oder ein Verjährungsproblem??????