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„Jetzt verstärkt aufteilen“

Der Handwerkerverband lvh begrüßt den Gesetzentwurf zum Vergabegesetz mit Vereinfachungen und Entlastungen. Jetzt müsse noch mehr nach Gewerken ausgeschrieben werden.

Der lvh reagiert positiv auf die Neuerungen in der Auftragsvergabe. Besonders die Erhöhung des Schwellenwerts für Direktbeauftragungen eröffne kleinen Betrieben einen noch besseren Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen.

„Der aktuelle Gesetzesvorschlag bietet für Klein- und Mittelbetriebe gute Voraussetzungen und attraktive Möglichkeiten, über öffentliche Aufträge neue Arbeitsmärkte zu betreten. Nun gilt es aber, auch die Spielräume zu nutzen, die Ausschreibungen vermehrt in Gewerke und kleinere Lose auszuschreiben und so die Teilnahme für KMU zu erleichtern. Diese Möglichkeit wird bis dato noch zu wenig genutzt“, unterstreicht lvh-Präsident Martin Haller.

Positiv bewertet der Wirtschaftsverband auch die Tatsache, dass das telematische Verzeichnis zukünftig jährlich und nicht mehr alle sechs Monate aktualisiert wird, sodass sich Betriebe nur noch einmal im Jahr eintragen müssen.

„Für das Handwerk bedeutend ist auch die Beibehaltung der Schwelle von zwei Millionen Euro für Verhandlungsverfahren von Bauleistungen sowie einige bürokratische Erleichterung wie zum Beispiel die Angabe der Arbeitskosten, die nicht mehr vorgesehen ist“, erklärt Haller.

Kritik erhält der Gesetzesvorschlag in Hinblick auf die Schwelle für Direktaufträge für Lieferungen und Dienstleistungen, die niedriger ist als jene der Bauleistungen. „Das Landesgesetz sieht die Schwelle für Bauleistungen derzeit für 150.000 Euro vor und für Lieferungen und Dienstleistungen für 100.000 Euro. Im Landesgesetz besteht nun die Möglichkeit, auch die Schwelle für Lieferungen und Dienstleistungen anzuheben“, fordert Haller.

Überdacht werden sollen laut lvh auch die Sanktionen. Derzeit würden zu strenge Maßnahmen gelten, wenn ein Betrieb die Teilnahmeanforderungen nicht erfüllt.

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