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„Unsinnige Regelung“

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Eine Meraner Friedensrichterin hat ein Vorhaltungsprotokoll gegen eine Saisonarbeiterin in Bezug auf das Verbot, ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen zu fahren, vorläufig ausgesetzt.

 Bekanntlich hatte das Innenministerium zu den neuen Bestimmungen anlässlich des Verbotes für in Italien ansässige Personen, ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen zu fahren, eine Umsetzungsrichtlinie erlassen. Nach dieser sollte nicht nur auf den meldeamtlichen Wohnsitz, sondern auch auf den sog. normalen Wohnsitz abgestellt werden.

Die Regelung bezüglich des normalen Wohnsitzes zielt jedoch nur auf den erleichterten Führerscheinerwerb nach einem Aufenthalt von 180 Tagen ab und hat mit der Ratio des Sicherheitsdekretes nichts zu tun.

Trotzdem wurden in Folge zahlreiche SaisonsarbeiterInnen in Südtirol auf der Grundlage dieser Bestimmungen mit einer Geldbuße und der Beschlagnahme ihres Fahrzeuges bestraft. Gegen diese fälschliche Auslegung des Sicherheitsdekretes haben die SVP-Senatoren Unterberger, Steger und Durnwalder, sowie auch der Abgeordnete Plangger, wiederholt beim Transport- und Innenministerium interveniert. Es wurde den Parlamentariern mündlich zwar Recht gegeben und die Korrektur der Umsetzungsrichtlinie versprochen, bis dato wurden diese Zusagen jedoch nicht umgesetzt und Saisonarbeiter wurden weiterhin mit Vorhaltungsprotokollen überhäuft.

Daher haben die Senatoren Meinhard Durnwalder und Julia Unterberger beschlossen, einen anderen Weg einzuschlagen. Sie haben in ihrer Funktion als Rechtsanwälte, ein diesbezügliches Vorhaltungsprotokoll der Finanzwache von Meran vor dem Friedensgericht angefochten.

Der zugrundeliegende Sachverhalt bezieht sich auf eine slowakische Staatsbürgerin, die ihren Wohnsitz in ihrem Herkunftsland hat und sich nur saisonal in Südtirol aufhält, wo sie bei einem Freund wohnt. Trotzdem wurde ihr angelastet, sie habe die Straßenverkehrsordnung verletzt, weil sie seit über 60 Tagen in Italien ansässig sei und ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen fahre.

Sie wurde zu einem Geldautomaten begleitet, um sofort die Geldbuße von 500,00 Euro zu bezahlen (bei nicht sofortiger Bezahlung würde diese auf 700,00 Euro angehoben, teilte man ihr mit) und ihr Fahrzeug wurde beschlagnahmt.

Aufgrund des Rekurses der Rechtsanwälte Durnwalder und Unterberger wurde dieses Vorhaltungsprotokoll nun von der Friedensrichterin bis zur endgültigen Klärung einstweilig ausgesetzt.

„Dies ist ein erster Erfolg gegen eine unsinnige und fehlerhafte Regelung, der in Südtirol leider schon zahlreiche Personen zum Opfer gefallen sind“, so Durnwalder und Unterberger. Sie raten allen Betroffenen in derselben Situation, die Geldbuße nicht zu bezahlen und sich sofort an einen Rechtsbeistand zu wenden.

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