Wer muss zahlen?
Kurioser Streit um eine umgefahrene Straßenlaterne in Stefansdorf: Anstatt für den Schaden an der Beleuchtung aufzukommen, fordert der Lenker von der öffentlichen Hand das Geld für die Autoreparatur zurück.
von Silke Hinterwaldner
Wenn jemand einen Schaden anrichtet, dann sollte er dafür auch die Verantwortung übernehmen“, sagt Martin Ausserdorfer. Dass dies aber oft nicht der Fall ist, erlebt der Bürgermeister von St. Lorenzen gerade an einem wirklich kuriosen Fall.
Im Winter hatte ein italienischer Autofahrer auf der Straße von Stefansdorf Richtung St. Lorenzen einen Unfall. Bei diesem Unfall hat der Fahrer die Straßenlaterne bei einem Zebrastreifen zerstört. Kostenpunkt: 5.000 Euro. Die Straße ist zwar in Besitz des Landes, aber die Beleuchtung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindeverwaltung.
Als es jetzt darum ging, dass der Unfalllenker, beziehungsweise dessen Versicherung, für den Schaden an der Straßenbeleuchtung aufkommen soll, trudelte im Rathaus ein Schreiben des Anwaltes ein, das aufhorchen lässt. Anstatt den entstandenen finanziellen Schaden zu begleichen, fordert der Unfalllenker umgekehrt Geld ein. Im Schreiben heißt es sinngemäß: Weil die Straße in schlechtem Zustand gewesen sei, müsse die öffentliche Verwaltung für den Schaden am Auto aufkommen.
„So viel zum Thema Hausverstand“, sagt Martin Ausserdorfer Kopf schüttelnd. Immer wieder, leider wohl auch immer öfter, ist er mit derlei Fällen konfrontiert. Stürzt jemand beispielsweise mit dem Fahrrad, dann sucht er nicht immer die Schuld bei sich, sondern fordert Schadenersatz bei jener Verwaltung ein, die für die Instandhaltung der Wege und Straßen zuständig ist. Die Folge ist meist ein langwieriger Rechtsstreit, um die Frage zu klären, inwieweit der Zustand der Wege tatsächlich die Ursache für einen Unfall sein kann. „Man sucht den Schuldigen anderswo, man schiebt die Schuld von sich weg. Das sind beinahe schon amerikanische Verhältnisse“, sagt der Bürgermeister, den diese Dinge ärgern.
Der kuriose Streit rund um die umgefahrene Straßenlaterne in Stefansdorf ist längst nicht ausgefochten: Wer muss bezahlen? Muss die Gemeinde, beziehungsweise das Land als Eigentümerin der Straße, tatsächlich für den Schaden am Auto des italienischen Fahrers aufkommen? Oder muss der Unfalllenker schlussendlich doch den Schaden an der Straßenlaterne bezahlen? Diese Frage wird wohl oder übel das Gericht klären müssen. Die Gemeinde hat in der Zwischenzeit die Aufforderung des Unfalllenkers zurückgewiesen. Bürgermeister Ausserdorfer sieht nämlich nicht ein, warum die öffentliche Hand für den Unfallschaden aufkommen sollte. Die Straße war gar nicht in so schlechtem Zustand, dass man damit einen Unfall rechtfertigen könnte – findet er.
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Kommentare (19)
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kurt
Der Gast ist König ,die Gemeinde versichert ,ein Präzedenz Fall geschaffen also wo liegt das Problem !!!!.
meinemeinung
@kurt ja ,so Denker wie Du gibt es leider viele, Hauptsache ein anderer (Versicherung , Gemeinde, Land, …) zahlt. Wenn ich Schuld bin ,dann steh ich zu meiner Schuld oder verursachten Schaden auch wenn die Strassen nicht Fahrtüchtig sind ,muss ich Tempo der Straßenverhältnisse anpasse oder Auto fahren aufgeben
kurt
@meinemeinung
Was glaubst du was ich denke ,nämlich genau so wie du und sicher nicht wie der italienische Gast ,aber wo ist der Weg des geringsten Widerstands ?????.
Soll schlechte Werbung riskiert werden, glaube ich wohl nicht und im Gastgewerbe schon gar nicht,das weiß der besagte Herr ganz genau und weiß wo der Hebel anzusetzen ist .
Schuld oder nicht , der Gast ist König und dieser Fall ist sicher nicht der einzige !!!!.
leser
Kurt
Der italienische gast hat schon systematisches denken u d wird rechtlich allerwahrscheinlichkeit recht bekommen das zu den fakten
Aber etwas das zum andenken anstissen soll ist due tatsache dass es salonfähig geworden ist dass man alles auf den ungescholtenen bürger abwälzen kann und das wiederum hat der umstand gebracht dass die gesellschaft das bedürfnis hat alles in paragraphen und normen festzulegen wobei der gesunde hausverstand auf der strecke bleibt
paul1
@ kurt, auch der Autolenker ist versichert, wo liegt das Problem, aber viele Leute wollen nur streiten und einen Präzedenzfall erwirken! Jeder verklagt jeden, wo kommen wir das hin???
silverdarkline
Die Straßen im Pustertal sind teilweise eigentlich unbefahrbar und eine Zumutung. Ich finde es richtig, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen wird, die Einheimischen sind meistens zu brav um sich zu wehren, da wird man gleich als Nestbeschmutzer abgestempelt. Wenn ein Tourist sich wehrt, denkt man vielleicht mal über die miserablen Zustände nach.
einereiner
Nur die Härtesten überleben! Deshalb…. bleib zuhause.
silverdarkline
Sie sind sowieso überflüssiger als ein Pickel am Arsch.
einereiner
Also halt dich von mir fern, sonst Auswehweh!
fronz
Recht hat er, der Bürgermeister. Der soll zahlen, und wahrscheinlich war der Fahrer ja auch noch betrunken. Auf solche Gäste kann Südtirol verzichten.
einereiner
In der Schweiz würde dieser Autofahrer eine Strafe dafür bekommen, dass er ein Fahrzeug geführt hat ohne dazu in der Lage zu sein. Also Martin, zeig den Autofahrer an und verlange den Einzug seines Führerscheins!
kleinlaut
Also „lieber Martin“ befolge den überaus schlauen Ratschlag von @einereiner! Der hat nämlich die Intelligenz mit dem Löffel gefressen…
silverdarkline
Na dann ab in die Schweiz mit Ihnen! Gute Fahrt und leben Sie wohl!
zufall
Vielleicht ist die Laterne dem Fahrzeuglenker entgegengekommen?? Hier wird wohl das Pferd von hinten aufgezäumt! Wie es zu dem Unfall gekommen ist sollte doch die erste Frage sein, nicht die letzte.
kurt
@zufall
Eben,Richtig!!!!!
holzmichl
Liebe Leute, ich habe vor einigen Jahren eine Leitplanke beschädigt, auch ich musste bezahlen, warum sollte ein Gast nicht zahlen, hatte damals nur ein kleines Stück der Leitplanke beschädigt, trotzdem musste die komplette ausgetauscht werden.
goggile
kontrolliert mal auch gemeinden ob die schadenssummen stimmen und ja nicht versicjerungen betrigen werden
michael73
Wahrscheinlich hat sich der Autofahrer über den Preis von 5000 Euro für eine Straßenlaterne (!) geärgert.
michael73
In einem Rechtsstaat darf jeder seine Meinung äußern und ggf. auch bei Gericht anfechten. Was hat das mit „fehlendem Hausverstand“ zu tun? Warum muss sich der Betreffende seine „vermeintliche“ Schuld von Haus aus eingestehen? Weil der Bürgermeister dieser Meinung ist?