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Die Zechpreller

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Immer wieder warnt der HGV seine Mitglieder vor Zechprellern – und veröffentlicht neben den Initialen auch Geburtsdatum und Herkunft. Präsident Manfred Pinzger über das nicht enden wollende Phänomen.

von Heinrich Schwarz

Vor einem Monat reiste in einem Hotel im Passeiertal gleich eine ganze Familie mit Hund ab, ohne zu zahlen. Die Familie übernachtete zwei Tage im Hotel. Und vor zwei Wochen war in Ulten ein bereits bekannter Zechpreller – ein Südtiroler – unterwegs. Er hielt sich ebenfalls zwei Tage in einem Hotel auf und verließ es, ohne die Rechnung zu bezahlen.

Laut Manfred Pinzger, Präsident des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV), trudeln jeden Monat mehrere Zechpreller-Meldungen vonseiten der Mitgliedsbetriebe ein. „Es handelt sich um Einzelfälle und somit um keine alarmierende Situation, aber das Phänomen der Zechpreller gibt es nach wie vor. Gleichzeitig hält es sich bei uns noch immer im Rahmen, wenn ich mit Restitalien vergleiche“, sagt Pinzger.

Dennoch ist der Ärger bei den betroffenen Gastbetrieben groß. Was kann man tun?

„Man sollte natürlich umgehend reagieren. Verfügt man über die Kopien persönlicher Dokumente, kann man eine Anzeige machen. Nur führt das häufig nicht zum Erfolg“, so Manfred Pinzger.

Er erklärt: „Handelt es sich beim Zechpreller um einen Italiener, empfehlen wir – egal wie hoch die Rechnung ist – auf jeden Fall eine Anzeige. Handelt es sich hingegen um einen Ausländer, hat der Betrieb wahrscheinlich mehr Spesen, mehr Ärger und mehr Zeitverlust als schlussendlich an Geld herausschaut. Die Bürokratie ist sehr kompliziert.“

Wichtig ist dem HGV, dass ein Zechpreller-Fall dem Verband gemeldet wird, damit dieser die anderen Betriebe warnen kann. In den Warnungen an die Mitglieder werden die wichtigsten Daten der Zechpreller bekanntgegeben: die Initialen des Namens, das Geburtsdatum und die Herkunft – teilweise auch die Beschreibung des Aussehens. Sollten die entsprechenden Personen in einem Gastbetrieb auftauchen, empfiehlt der HGV, den gesamten Übernachtungspreis im Voraus zu verlangen.

Die detaillierte Zechpreller-Warnung samt Geburtsdatum wirft die Frage auf, ob der HGV damit im Hinblick auf den Datenschutz in Ordnung ist. „Wir haben eine Rechtsabteilung, die das sicher genauestens überprüft hat. Also gehe ich davon aus, dass es rechtlich hält“, meint Manfred Pinzger.

Die Herkunft der Zechpreller ist unterschiedlich. Es gab Fälle mit Italienern genauso wie mit Ausländern und Südtirolern. Auch die Dauer der Aufenthalte ist unterschiedlich. Ebenso die Wahl der Betriebskategorie, wobei sich die Zechpreller-Fälle laut Pinzger häufiger in höheren Sterne-Klassen ereignen.

„Wenn beim Einchecken gleich ein Abzug der Kreditkarte gemacht würde – wie es mittlerweile international üblich ist –, wäre es für den Betreffenden schwieriger. Aber bei uns hier würde man vom Gast komisch angeschaut werden, weil es nicht üblich ist“, so der HGV-Präsident.

 

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