Du befindest dich hier: Home » News » „Fragwürdige Begründung“

„Fragwürdige Begründung“

Wie die Altmandatare auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes zu den Leibrenten reagieren.

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist da.

Die Höchstrichter haben den Rekurs der Altmandatare abgewiesen.

Nun liegt eine erste Reaktion der Altmandatare vor. Franz Pahl, deren Sprecher, spricht von einer „fragwürdigen Begründung“ und kündigt den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Franz Pahl schreibt in einer Aussendung:

1. Wir behalten uns vor, dass Urteil genau zu analysieren und erst dann endgültige Schlüsse zu ziehen.

2. Aus den Begründungen lässt sich schon jetzt lesen, dass der VfGH uns in nicht unwesentlichen Punkten Recht, gibt, so besonders zum Hauptpunkt unserer Klage, dass es sich beim neuen Gesetz Kompatscher Rossi nicht um ein Interpretationsgesetz handelt, wie immer von diesen beiden behauptet, sondern um ein neues Gesetz, das entgegen den Rechtsprinzipien rückwirkend eingreift. Nur mit der Begründung, dass zwischen den beiden Gesetzen nur kurze Zeit abgelaufen sei, hat man die Klage diesbezüglich abgewiesen. Natürlich ist das eine fragwürdige Begründung, weil sich die ernste Frage der Rechtssicherheit (certezza del diritto) stellt. Diese ist aber von grundlegender Bedeutung für alle Bürger, mit weitreichenden Konsequenzen für den Rechtsstaat. Das Urteil stellt im Prinzip einen klaren Bruch mit der Rechtordnung dar, die die Rechtssicherheit ernsthaft bedrohen könnten. Wenn die Schule macht, sind potentiell alle Bürger rückwirkenden, willkürlichen Maßnahmen ausgesetzt.

3. Von der von den Trientner Richter an den VfGH weitergeleiteten Fragen, hat sich der VfGH also nur mit einer, nämlich mit dem Gesetz zur Höhe der Abgeltungszahlungen befasst. Nicht behandelt hat er die Frage der Höchstgrenze für die Renten und mit dem dauerhaften Abzug von 20%, und zwar mit der Begründung, dass die Trientner Richter, die den Fall weitergeleitet haben, diese Angelegenheit nicht genügend begründet hätten. Diese Fragen bleiben somit für den Rechtsweg offen.

4. Weil wir der Meinung sind, dass das Urteil mit wichtigen Rechtsprinzipien bricht, behalten wir uns vor, uns an den Europäischen GH für Menschenrechte in Straßburg zu wenden.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (39)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • andreas

    Pahl sollte mal schön aufhören so zu tun, als würde er aus altruistischen Gründen sich für die Rettung der Menschheit einsetzen.

    In der Sache geht es darum, dass sie Gelder ausbezahlt bekommen, welche sie niemals eingezahlt haben.

    Sich an das Gericht für „Menschenrechte“ zu wenden, wäre rechtlich wohl in Ordnung, doch bei den Geldern, welche sie schon bekommen haben und noch zusätzlich bekommen, wäre das an Armseligkeit kaum mehr zu überbieten.
    Zusätzlich denke ich, dass es ein Novum wäre, sich auf die Menschenrechte zu berufen, wenn wohlhabende Rentner einen maroden Staat noch mehr aussaugen wollten.

    Unabhängig der rechtlichen Situation würde es von Größe und Verantwortungsbewusstsein den kommenden Generationen gegenüber zeugen, das Urteil zu akzeptieren.

    • leser

      Anderle
      Solche mitesser hat die partei zu hunderten ja zu tausenden im landtag, in den gemeinden , vorständen genossenschaften und sogar im kirchenmesner gezüchtet
      Allein diesen schaden an bûrger und unserer jugend kann man gar nicht beziffern materiell und moralisch ganz zu schweigen

  • erich

    Schlage vor, dass wir ein Spendenkonto einrichten wo alle ehemaligen Bürgermeister, Vereinsobmänner, Hausfrauen und Mütter für die Ungerecht behandelten Altmandatare spenden können.

  • unglaublich

    „Den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen“! Der isch guat!

  • pingoballino1955

    Pahl und Konsorten,ich würde mich schämen bei selbstgebastelten ungerechten Rentenbereicherungen auch noch die Frechheit zu haben von Rechsstaatlichkeit zu reden und vor dem europäischen Gerichtshof zu klagen. Und dann noch dem Bürger/innen Angst vormachen,man könnte ihnen eventuell auch rückwirkend etwas kürzen. Nicht bei normalen Renten die rechtsmässig vom Staat ausgezahlt werden.Bei FAKE Renten wie eure Selbsterfindung schon! Ihr seid ätzend mit euren unberechtigten Vorderungen!!!!

  • nochasupergscheiter

    Kofler hat in 5 Jahren 200.000 Euro eingezahlt. Zusätzlich hat er sicher 8000 in Monat verdient. Von zusätzlichen Geldern für Reisen, Spesen Vergütungen und sonstigen Zulagen und Möglichkeiten Gelder abzuschöpfen wollen wir gar nicht reden.
    Letztendlich hat der Politiker schon da mehr als gut verdient. Dass sie sich jetzt noch ein vielfaches von der eingezahlten Summe im VORAUS Auszahlen grenz an pures raubrittertum. Die Politiker treten oft für moralische Werte und Vorbildfunktion ein, ein Politiker soll gut verdienen ja, aber dies hier ist wirklich wieder mal eine südtirolerische supergscheiden Posse. Das erinnert mich auch an einen anderen Nutznießer des Systems südtirol der dauernd in der Tageszeitung ist und eng mit der svp verbandelt was. Auch das ist zum schämen. Und dass ein armes mutterchen das sein ganzes Leben eingezahlt und gearbeitet hat und 500 Euro kriegt anscheinend ebenso gerecht beh
    andelt wird reden die Herren ohne mit der Wimper zu zucken schön.
    Hier sind unsere Politiker aber auch die Opposition echte ausnützer des Systems auf Kosten der Steuerzahler…

  • stanislaus

    Das tut mir aber leid für die Altmandatare um Herrn Pahl. Mein Vater hat ein Leben lang (über 40Jahre) körperlich hart gearbeitet und hat kaum ein Zehntel eurer Leibrente.

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen