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Die Nebenjobs

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Dem Landespersonal wurden im Vorjahr fast 2.300 bezahlte Nebentätigkeiten genehmigt. Die Liste der Top-Nebenverdiener – und wie die Nebenjobs geregelt sind.

von Heinrich Schwarz

Im Vorjahr wurden dem Landespersonal – zwischen Verwaltungs-, Schul- und Kindergartenpersonal – nicht weniger als 2.278 Ansuchen für die Ausübung einer bezahlten Nebentätigkeit genehmigt. Die Summe der Nebeneinkommen beträgt fast sechs Millionen Euro.

In fast der Hälfte der Fälle handelt es sich um Personal mit Teilzeitverträgen. Für die andere Hälfte reicht die Zeit trotz Vollzeit-Beschäftigung beim Land für einen Nebenjob.

Die Bestimmungen des Landes sehen vor, dass das Landespersonal unter bestimmten Bedingungen eine bezahlte Nebentätigkeit ausüben darf.

WIE DIE REGELUNG GENAU AUSSIEHT UND DIE LISTE DER TOP-NEBENVERDIENER LESEN SIE IN DER SAMSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

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Kommentare (7)

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  • meinemeinung

    @kurt die haben Zeit ,Zeit genug um etwas nebenbei zu tun ,sind nicht ausgelastet ,arbeiten Schwarz mit Deckmantel Genehmigung vom Land usw.
    Die ,die da Arbeiten gehen haben keine Geld Not ,das hat keine ,der bei Öffentlichen Arbeitgebern angestellt ist, Sie haben Zuviel Freizeit und dürfen Arbeitsräume ,Maschinen ,Werkzeug usw. ohne Bezahlung nutzen und unsere gut Bezahlten Oberaufsichtspersonal schaut weg oder ist selten vor Ort um mit zu bekommen was abläuft.

  • schwarzesschaf

    Ja 4 bzw 8 stunden bezahlt schlafen beim Land dann bin ich auch noch fit für ein 2ten Job

  • exodus

    Ach so ist die Sachlage, sich über die Arbeitskonditionen des Landespersonals beklagen (sh.Löhne
    viel zu niedrig TZ 30.04.2019) und dann solche Späßchen mit gut bezahlten Nebenjobs. In der Privatwirtschaft könnte man sich das nicht erlauben, 1. ist man dort voll eingespannt und 2. hätte man
    nach Arbeitsschluss weder Zeit noch Kraft dazu!

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