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„Versuch missglückt“

SAD-Chef Ingemar Gatterer betrachtet die Millionen-Strafe als Erfolg, sagt dem Land einmal mehr den Kampf an – und betont, dass eine eventuelle Strafe über Kosteneinsparungen (beim Personal) kompensiert werde.

Tageszeitung: Herr Gatterer, wie kann man denn eine Strafe von mehr als einer Million Euro als Erfolg bezeichnen?

Ingemar Gatterer: Wenn die Behörde anmerkt, dass in solchen Fällen eine Strafe von bis zu 30 Prozent des Umsatzes möglich ist – das wären bei der SAD fast 30 Millionen Euro –, ist eine Strafe von unter2,5 Prozent wesentlich weniger als wir erwartet haben. Das heißt, dass unsere Verteidigungsargumente berücksichtigt wurden und angemessen sind. Der Versuch der Landesverwaltung, uns mit diesem Verfahren massiv finanziell zu schaden, ist nicht geglückt. Wir haben den Beschluss durchstudiert und sind zum Ergebnis gekommen, dass er voller Mängel und Lücken ist. Somit sind wir zuversichtlich, dass die Strafe im Rahmen des Gerichtsweges gänzlich annulliert wird. Zudem ist es ein Vorteil, dass das Verwaltungsgericht Latium und nicht Bozen zuständig ist, weil die von mir bereits angemerkte mögliche Befangenheit des Gerichtes nicht vorliegt.

Die Millionen-Strafe könnten Sie problemlos zahlen?

Bei einem Umsatzvolumen von 60 Millionen Euro ist eine Strafe von schlimmstenfalls einer Million kein Problem. Die Strafe zahle am Ende sicher nicht ich oder mein Unternehmen, sondern wird über Kosteneinsparungen kompensiert – und das am ehesten auch beim Personal.

EIN AUSFÜHRLICHES INTERVIEW LESEN SIE IN DER SAMSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (14)

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  • prof

    Diese Stellungnahme von Herrn?? Gatterer ist zum kotzen!!
    Wir holen uns die Strafe durch Einsparung beim Personal!!
    Ist dieser Mann noch bei Sinnen,wenn er solche Kommentare abgibt.

  • unglaublich

    1. Unternehmer sein heißt Verantwortung für seine Mitarbeiter zu übernehmen.
    2. Wenn man als Unternehmer Fehler macht, dann nennt man das „Unternehmerrisiko“ und nicht „Personalrisiko“.

    Die Gesellschaft (der Staat, wir) sollte Unternehmer verpflichten, sich an ethische Regeln zu halten. Diese und andere Auflagen sollten kontrolliert und im Falle der Nichtbeachtung mit Lizenzentzug bestraft werden.

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