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Schadenersatz für Zeller

Karl Zeller

Freude bei Karl Zeller: Ein TV-Sender muss dem Ex-SVP-Senator wegen Rufschädigung 60.000 Euro an Schadenersatz zahlen. Es geht um die Geschichte um Zellers Sekretärin.

Karl Zeller meint: „Politikerhetze wird ein Riegel vorgeschoben.“

Die Genugtuung beim Ex-SVP-Senator ist groß: Das Landesgericht Bozen hat die Journalisten der „Le Iene Show“ und den TV-Sender Italia 1 wegen Rufschädigung zu einer hohen Schadenersatzzahlung verurteilt.

Der Hintergrund:

Im März 2016 wurde im Rahmen der Fernsehsendung „Le Iene Show“ behauptet, dass Karl Zeller, damals Präsident der Autonomiegruppe im römischen Senat, sich die Sekretärin seiner Anwaltskanzlei mit Geldern der Parlamentsfraktion, also mit öffentlichem Geld, bezahlen lasse. Diese Aussagen riefen ein großes Echo in der Öffentlichkeit hervor und Zeller wurde in den sozialen Medien beschimpft und lächerlich gemacht.

Zeller hat daraufhin Klage wegen grober Rufschädigung mittels Presse gegen die beiden verantwortlichen Journalisten der „Le Iene Show“, Filippo Roma und Gabriele Paglino, sowie den Eigentümer des Fernsehsenders „Italia 1“, RTI AG, in der Person von Piersilvio Berlusconi, eingereicht.

Am Donnerstag schreibt Karl Zeller in einer Pressemitteilung:

„Mit Urteil Nr.333/2019 hat das Landesgericht Bozen nun festgestellt, dass die genannten Beklagten falsche und rufschädigende Meldungen über Karl Zeller verbreitet haben, in dem sie behauptet haben, dass er sich das Geld für die Bezahlung der Sekretärin seiner Anwaltskanzlei sparen wollte, indem er öffentliches Geld zur Bezahlung verwendet hat, dies alles zum Schaden der Steuerzahler.

Dieses Verhalten der Beklagten erfüllt laut Landesgericht den Straftatbestand der Rufschädigung mittels Presse. Daher hat dieses die Beklagten zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 60.000 Euro sowie zur Tragung der Prozesskosten in Höhe von 13.430 Euro zuzüglich 15 Prozent allgemeine Spesen, Mehrwertsteuer und Fürsorgebeitrag verurteilt.

Zudem wurde den Beklagten angeordnet, auf ihre Kosten das Urteil auszugsweise in den Tageszeitungen Alto Adige, Dolomiten, Il Giornale, Corriere della Sera und La Repubblica sowie auf der Internetseite der Le Iene zu veröffentlichen.“

In der Pressemitteilung heißt es weiters:

„Dieses Urteil des Landesgerichts Bozen hat grundsätzliche und über den vorliegenden Fall hinausgehende Bedeutung, weil es die Grenzen der Freiheit auf Kritik und der Berichterstattung im Bereich der Politik aufzeigt. Um sich auf die Freiheit auf Kritik berufen zu können, müssen die zugrunde gelegten Fakten wahr sein.

Im vorliegenden Fall sind – so das Landesgericht – die von den Beklagten verbreiteten Informationen nicht nur falsch gewesen, sondern diese haben es auch unterlassen, die von Karl Zeller abgegebenen Erklärungen in den Fernsehbeitrag mit aufzunehmen, womit eine ausgewogene Information der Zuseher verunmöglicht wurde.

Der Beitrag und die Antworten von Karl Zeller sind vielmehr so zusammengeschnitten worden, dass beim Zuseher der Eindruck erweckt wurde, dass das angeblich arglistige Verhalten von Karl Zeller wahr ist, wie auch die Kommentare der Zuseher in den sozialen Medien belegen.“

Der Ex-SVP-Senator kommentiert die Entwicklung des Gerichtsverfahrens so:

Dieses Urteil ist für mich eine große Genugtuung. Für einen langjährigen Politiker, der sich nie etwas zuschulden kommen lassen und versucht hat, sein Amt korrekt auszuüben, ist es schwer erträglich, wenn sein Ansehen von bestimmten Journalisten und Medien besudelt wird, nur um die Politiker in den Augen der Bürger schlecht zu machen. Der Ausgang dieses Verfahrens zeigt, dass Politiker kein ,Freiwild‘ für populistische Hetze sind und sein dürfen.“

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