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Der Fahrraddieb

Drakonisches Strafausmaß: Richterin Carla Scheidle hat einen Fahrraddieb zu einem Jahr Haft verurteilt.

Ein Fahrrad zu stehlen, ist kein Kavaliersdelikt. Nicht für die Bozner Einzelrichterin Carla Scheidle, die am Dienstag am Landesgericht einen drakonische Strafe wegen Diebstahls gegen einen 28-jährigen Marokkaner, M.S., verhängte.

Der Mann hatte laut Anklage am 3. August 2014 in Bozen ein weißgraues Stadtfahrrat mit Kindersitz gestohlen. Und zwar indem er das Vorderrad, das an einem Schloss hing, kurzerhand abmontierte und den Rahmen samt Hinterrad wegschaffte. Der Diebstahl wurde in der Quireinerstraße verübt, Eigentümer des Fahrrads ist ein 47-jähriger Bozner.

Weil M.S. bereits wegen erschwerten Diebstahls vorbestraft ist, verweigerte ihm Richterin Scheidle in ihrem Urteil die allgemein mildernden Umstände, welche die Staatsanwaltschaft ihm zugestanden hätte. Wegen der Vorstrafe wurde das eine Jahr Gefängnis nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Verurteilte müsste sie, sollten sie irgendwann in Rechtskraft erwachsen, absitzen.

Ebenfalls verurteilt – zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten – wurde gestern ein 26-jähriger Tunesier, M.M.. Zusammen mit anderen fünf Personen entwendete er laut Anklage am 18. März 2016 im Bozner Bahnhofspark einer 24-jährigen Meranerin das IPhone. Vorher habe er sie mit sexuellen Avancen abgelenkt. Fünf Tage später wurde M.M. von der Polizei mit einem Nokia-Handy angetroffen, das am Tag zuvor einem 34-jährigen Mann aus Völs gestohlen worden war. Der Schuldspruch (ohne Bewährung) enthält also die Tatbestände des erschwerten Diebstahls und der Hehlerei.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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