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Der Bagger-Betrug

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Das Europäische Verbraucherzentrum Bozen warnt vor dreisten Betrügen, die auf Internetportalen gebrauchte Baumaschinen, Traktoren und Gebrauchtwagen anbieten.

Schon seit einiger Zeit ist Herr Huber auf der Suche nach einem Minibagger. Da er bei den Händlern in der Nähe nicht fündig wurde, versucht er sein Glück im Internet. Und tatsächlich findet er auf einerbekannten Internetseite für Gebrauchtmaschinen rasch etwas.

Da das Angebot für den Minibagger wirklich interessant ist, und Herr Huber sich das Schnäppchen nicht entgehen lassen möchte, kontaktiert er umgehend den Verkäufer, eine Firma mit Sitz in Polen.

Diese schickt Herrn Huber eine Kopie des Kaufvertrages, in welchem das Unternehmen bestätigt, dass der Minibagger unfallfrei ist, mit Originalmotor und auch keine sonstigen Schäden aufweist. Auch enthält der Kaufvertrag eine 30-Tage-Garantie: Der Käufer kann innerhalb von 30 Tagen ab der Lieferung den Minibagger uneingeschränkt zurückgeben und bekommt den vollen Kaufpreis zurück.

Um der Seriosität des Angebotes Nachdruck zu verleihen, schickt der Geschäftsführer der polnischen Firma Herrn Huber sogar eine Kopie seines Ausweises.

Ein kleines Problem scheint allerdings doch zu bestehen:

Der Minibagger befindet sich in Polen, also nicht gerade ums Eck. Aber auch dies scheint kein wirkliches Hindernis darzustellen. Schließlich verspricht der Verkäufer den Bagger mittels einer Transportfirma direkt zu Herrn Huber zu liefern.

Herr Huber muss vor der Lieferung lediglich eine Anzahlung in Höhe von 50% des Kaufpreises von 12.000 Euro mittels Banküberweisung leisten, der Rest kann dann bequem innerhalb von 5 Tagen ab der Lieferung des Minibaggers beglichen werden.

Super Preis, günstige Lieferung, Bezahlung des restlichen Kaufpreises erst nach der Lieferung des Minibaggers und zusätzlich auch noch die Möglichkeit, diesen 30 Tage zu testen, mit zugesichertem Rückgaberecht – zu schön, um wahr zu sein?

So langsam regt sich in Herrn Huber allmählich der Verdacht, dass mit dem tollen Angebot möglicherweise etwas nicht stimmt und er meldet sich beim EVZ in Bozen.

Isolde Brunner, Beraterin des EVZ, bestätigt seinen Verdacht und rät ihm dringend davon ab, die geforderte Anzahlung in Höhe von 6.000 Euro zu leisten, da es den angebotenen Minibagger nicht gibt. Herr Huber ist froh, dass er sich beim EVZ informiert hat, bevor er eine Zahlung getätigt hat, denn ansonsten wäre sein Geld verloren gewesen!

Die Betrugsmasche enthält immer dieselben Elemente.

So können Sie betrügerische Annoncen erkennen:

– Der Kaufpreis ist viel niedriger als bei vergleichbaren Angeboten;

– man bietet Ihnen an, das Fahrzeug über eine Transportfirma nach Hause zu liefern;

– der Verkäufer bietet Ihnen ein Rückgaberecht mit Rückerstattung des Kaufpreises;

– die Bezahlung soll über ein unsicheres Zahlungsmittel (z. B. mittels Banküberweisung1) erfolgen: Banküberweisungen gelten nicht als sicheres Zahlungsmittel, da sie normalerweise nicht mehr rückgängig gemacht werden können; außerdem muss die IBAN-Nummer nicht unbedingt einem Bankkonto entsprechen, sondern könnte einer aufladbaren Karte zugeordnet sein, deren Eigentümer möglicherweise nicht identifizierbar ist.

– der Schriftverkehr enthält grobe Rechtschreibfehler;

– das Fahrzeug kann vorher nicht besichtigt werden und befindet sich in einem anderen Land;

– die Internetseite des Verkäufers wurde erst kürzlich eingerichtet.

„Wenn Sie den Betrügern schon auf den Leim gegangen sind, bleibt leider nur mehr der Gang zur Polizei“, sagt Isolde Brunner.

Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter [email protected].

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