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Kampf um die Konzession

Gegen den Widerstand von Gemeinde und Anrainern: Zwei Immobiliengesellschaften erstreiten sich vor Gericht die Baukonzession für ein Kondominium mit 25 Wohnungen in der Bozner Amba-Alagi-Straße.

von Thomas Vikoler

Die Anrainer müssen sich einstellen auf rege Bautätigkeit in der Nachbarschaft. Denn der Gang vor das Verwaltungsgericht hat sich ausgezahlt für die beiden Immobiliengesellschaften Mendola Uno und Unifin Living Spaces. Der Staatsrat hat nun ein Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts vom Juni 2018 vollumfassend bestätigt.

Und das bedeutet: Die Gemeinde Bozen muss eine Baukonzession für ein neues Kondominium mit rund 25 Wohnungen auf mehreren Stockwerken (mit einer Gebäudehöhe von bis zu 20 Metern) ausstellen.

Für ein Bauareal bestehend aus drei Bauparzellen, gelegen zwischen Amba-Alagi-Straße und der Mendelstraße. Eine der letzten unverbauten „Taschentücher“ in der Gegend um die Italienallee.

Was war passiert?

Im Jahre 2017 verweigerte die Gemeinde Bozen Mendola Uno und Unifin Living Space die Baukonzessionen für einen Teil des geplanten Wohnhauses mit einem Volumen von 4.454 Kubikmetern. Die Begründung: Die Kubaturberechnung der Antragsteller sei falsch, das verbaubare Volumen betrage höchstens 1.822 Kubikmeter (plus die 20 Prozent Bonus für das Klimahaus „ANature“).

Die Antragsteller zogen mit einem Rekurs vor dem Verwaltungsgericht: Dort wurde die abwechslungsreiche Baugeschichte des Areals aufgerollt. Die Errichtung einer Villa (Villa Park) durch die Eigentümer Franck-Scrinzi im fernen Jahr 1906, ein Beschluss des faschistischen Podestà im Jahre 1936, der erste Bozner Bauleitplan im Jahre 1964.

Doch am Ende entschied das Gericht, dass den beiden Immobiliengesellschaften eine Baukonzession zu den beantragten 4.544 Kubikmetern zustehe.

Sieben Anrainer, zum Teil Bewohner der weiter existierenden Villa Park, und die Gemeinde Bozen fochten das Urteil beim Staatsrat an.  Seine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils begründet dieser nun folgendermaßen: Mit der erfolgten Abtrennung der drei betroffenen Bauparzellen (2923, 5094 und 5128 der Katastergemeinde Gries) vom ursprünglichen Grundstück der Villa Park seien keine Dienstbarkeiten/Baurechte übertragen. Es handle sich faktisch um „freie Lose“, auf denen – auf der Grundlage der aktuell zulässigen Baudichte – neu Baurechte begründet werden können. Auch ließen sich seitens der Gemeinde nicht rückwirkend Standards anwenden, die mit dem Bauleitplan im Jahre 1964 eingeführt worden sind.

Die Gemeinde war nämlich davon ausgegangen, dass ein Teil der Kubatur im Jahre 1936 auf einer ebenfalls von Villa Park abgetrennten Bauparzelle (1064 Katastergemeinde Gries, Kondominium Roxy) realisiert worden sei. Und deshalb bei der Kubaturberechnung für das geplante Wohnhaus von Mendola Uno und Unifin Living Spaces hätte abgezogen werden müssen.

Ein komplexer Fall, der nun vom Staatsrat ziemlich eindeutig entschieden worden ist. Die Gemeinde muss die Baukonzession wohl oder übel nun ausstellen und die Anrainer sich auf rege Bautätigkeit und neue Nachbarn einstellen.

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