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Die Porno-Rache

„Porno-Rache“ wird bald zum Straftatbestand. Täter riskieren bis zu 6 Jahre Gefängnis und Geldstrafen bis zu 15.000 Euro.

Die Abgeordnetenkammer hat sich im Zuge der Behandlung des sogenannten „Codice rosso“ gegen Gewalt an Frauen dafür ausgesprochen, das Teilen und Verbreiten von intimen Fotos und Videos als Straftatbestand einzuführen. Die SVP/PATT-Vertreter haben dabei für den Gesetzentwurf zur „Porno-Rache“ gestimmt.

„Es ist bereits vorgekommen, dass sich Frauen und Mädchen in der Folge einer solchen Schmutzkampagne das Leben genommen haben“, erinnert die SVP-Kammerabgeordnete und Landesfrauenreferentin Renate Gebhard im Zuge der Endabstimmung zum sog. „Codice rosso“, der auch die Einführung der sogenannten „Porno-Rache“ als Straftatbestand beinhaltet.

Damit soll das Teilen und Verbreiten von intimen Fotos und Videos ohne Zustimmung unter Strafe gestellt werden. Im Zuge der Artikeldebatte zum vorgenannten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hatten die weiblichen Abgeordneten der Opposition, darunter auch Gebhard selbst, erst vergangene Woche eine gemeinsame Protestaktion organisiert, welche die Regierungsmehrheit diese Woche zu einem Umdenken bewogen hat. „Wer für Porno-Rache verantwortlich ist, soll zukünftig mit einer Geldstrafe von 5.000 bis 15.000 Euro und einer Haftstrafe von einem bis sechs Jahren rechnen müssen“, erklärt Gebhard.

Renate Gebhard

Renate Gebhard weist in diesem Zusammenhang auf die weiteren Eckpunkte des sogenannten „Codice rosso“ hin. Das Gesetz zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sieht höhere Strafen für Misshandlungen in der Familie, für sexuelle Gewalt und für Stalking vor. Auch die Gesichtsverstümmelung z.B. durch einen Säureangriff wird neu als Straftatbestand definiert, mit Höchststrafen bis zu 14 Jahren. Zudem soll es eine Vorzugsschiene für Strafanzeigen und Voruntersuchungen im Zusammenhang mit Geschlechtergewalt geben: Betroffene müssen innerhalb von drei Tagen angehört werden.

„Die harten Strafen sollen in erster Line eine abschreckende Wirkung haben“, begrüßt die Südtiroler Parlamentarierin Gebhard die vorgesehenen Maßnahmen. „Wir müssen uns aber dessen bewusst sein, dass Geschlechtergewalt ein kulturelles Problem ist“, pocht die SVP-Landesfrauenreferentin auf ein gesellschaftliches Umdenken. „Da ist mehr denn je eine gute Sensibilisierungsarbeit, bereits an unseren Schulen,  gefragt“, so Gebhard.

Nach der positiven Abstimmung am Mittwoch Abend in der Abgeordnetenkammer muss das Gesetz nun vom Senat ohne weitere Abänderungen genehmigt werden, um in Kraft zu treten.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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