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„Wir haben Recht behalten“

Klaus Peter Dissinger

Der Dachverband und der AVS stehen der Seilbahnverbindung Tiers-Frommer Alm kritisch gegenüber – und interpretieren das Urteil des Verwaltungsgerichts als Sieg.

Klauspeter Dissinger und Georg Simeoni sind verwundert:

„In den letzten Tagen konnte man den Eindruck gewinnen, dass im Rekurs von Dachverband für Natur- und Umweltschutz, Alpenverein Südtirol und AVS-Sektion Bozen die Tierser Seilbahn AG als eindeutiger Gewinner aus dem Verfahren hervorgegangen ist“, so der Chef des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz und der AVS-Vorsitzende.

Das sei nämlich eine durchaus eigenwillige Interpretation eines Urteils, bei welchem das Verwaltungsgericht Bozen den Beschluss der Landesregierung zur Genehmigung der Machbarkeitsstudie der Tierser Seilbahn AG sowie das entsprechende Gutachten des Umweltbeirates vollumfänglich aufgehoben habe.

Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz, der AVS Südtirol und die AVS-Sektion Bozen stehen dem Projekt einer Seilbahnverbindung Tiers-–Frommer Alm zur Anbindung des Tierser Tales an das Skigebiet Carezza aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes kritisch gegenüber.

Bedenken bestehen auch hinsichtlich der Anbindung einer bislang durch sanften Tourismus gekennzeichneten Talschaft an ein Skigebiet und die damit verbundenen Folgen.

In einer gemeinsamen Aussendung schreiben Dissinger und Simeoni weiter:

„Der aufgrund dieser Beweggründe von uns eingereichte Rekurs zur Aufhebung der Genehmigung der Machbarkeitsstudie wurde vom Verwaltungsgericht Bozen mit Urteil 82/2019 vom 27.03.2019 –wie im Rekurs beantragt –angenommen.

Im Urteil hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass der Umweltbeirat des Landes, welcher zum Vorhaben ein zwingend einzuholendes Gutachten abgeben muss, ungebührlich um zusätzliche Mitglieder erweitert wurde. Ohne diese unrechtmäßige personelle Erweiterung des Umweltbeirates wäre das entsprechende Gutachten de facto negativ ausgefallen.

Als zumindest eigenwillig sind daher die Aussagen der Tierser Seilbahn AG in den Medien zu interpretieren, dass das Projekt noch im heurigen Jahr kommen solle.

Das Urteil hebt jedenfalls den genehmigenden Beschluss der Landesregierung zur Machbarkeitsstudie auf. Damit fehlt auch jede Grundlage, um das Projekt genehmigen zu können.

Selbstverständlich kann die Tierser Seilbahn AG und auch alle anderen unterlegenen Gegenparteien das gegenständliche Urteil in zweiter Instanz anfechten. Einstweilen haben aber wir Rekurssteller vor dem Verwaltungsgericht Bozen Recht behalten.

Bleibt es bei diesem Urteil, muss das Verfahren zur Genehmigung der Machbarkeitsstudie neu aufgerollt werden, indem der Umweltbeirat erneut über deren Umweltverträglichkeit befindet.

Dabei erwarten wir uns, dass die gesamten Auswirkungen der geplanten Seilbahnverbindung auf Natur und Landschaft umfassend berücksichtigt werden und das Gutachten entsprechend begründet wird. Das erste Gutachten des Umweltbeirates wurde vom Verwaltungsgericht auch wegen Begründungsmangel aufgehoben. Im Sinne der Kohärenz sollte der Umweltbeirat bei zwei Entscheidungen zum selben Projekt auch beides Mal zur selben Entscheidung kommen.“

 

 

 

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