Du befindest dich hier: Home » News » Rechnung für Pius

Rechnung für Pius

Pius Leitner

Nun wird auch Ex-Freiheitlichen-Fraktionssprecher Pius Leitner vor den Rechnungshof zitiert. Die Staatsanwaltschaft fordert von ihm die Rückzahlung von 47.256 Euro Euro.

von Thomas Vikoler

In der Regel leitet die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof – sofern sie nicht früher davon erfahren hat – nach einem erstinstanzlichen Schuldspruch am Landesgericht Schadenersatzverfahren gegen öffentliche Verwalter ein. Im März 2017 wurde der damalige freiheitliche Landtagsabgeordnete Pius Leitner von Vorverhandlungsrichter Andrea Pappalardo in einem verkürzten Verfahren wegen Unterschlagung von Fraktionsgeldern zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Der Richter bezifferte die Schadenssumme auf 47.265 Euro.

Allerdings wurde der Schuldspruch vom Oberlandesgericht ein halbes Jahr später aufgehoben. Freispruch für Leitner, der nach dem erstinstanzlichen Urteil als Landtagsabgeordneter zurücktrat. Die Kassation hat den Freispruch des Oberlandesgerichts im vergangenen November gekippt, in diesem Jahr kommt es zu einer erneuten Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht.

Und nun folgt, wie erwartet, ein weiteres Verfahren, diesmal am Rechnungshof: Die dortige Staatsanwaltschaft fordert von Polit-Pensionär Leitern exakt 47.265 Euro an mutmaßlich nicht korrekt verwendeten Fraktionsgeldern in der Legislaturperiode 2008-2013. Also inklusive des ominösen Penis-Rings aus dem Beate-Uhse-Shop. Die Staatsanwaltschaft wirft Leitner schwere Fahrlässigkeit vor.

Die Verhandlung findet am 18. April vor der Rechtsprechenden Sektion statt.

Leitner wird in diesem Verfahren vom bekannten Strafverteidiger Marco Mayr vertreten. Der hat seine Verteidigungsstrategie bereits festgelegt: Abweisung der Forderung in der Hauptsache, in untergeordneter Hinsicht die Erklärung der Verjährung für die Jahre vor 2012.

Zweiter Antrag hat gute Aussichten angenommen zu werden. Denn in den vergangenen Wochen waren Ex-Abgeordnete wie Elena Artioli und der aktuelle Abgeordnete Alessandro Urzì zu Fraktionsgeldern aus der Legislatur 2008-2013 verurteilt worden – allerdings allein wegen Ausgaben aus dem Jahre 2012. Die übrigen waren von der Rechtsprechenden Sektion für verjährt erklärt worden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (24)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • pingoballino1955

    Bei den Geldern die dieser Herr kassiert,kann er ruhig zahlen.Wenn nachgewisen wird,dass der Rechnungshof zu recht das Geld zurückfordert.Das zahlt Herr Leitner aus der Portokasse! Herr Leitner: MACHT BRAUCHT KONTROLLE,das gilt auch für SIE!

  • noando

    @stefan1 – genau! es sind dies die schreier, die sich einerseits dauernd aufregen, wenn alle rechten über den gleichen kamm geschoren werden, aber andererseits alles ihnen unliebe als linksgrün verallgemeinern. ob südtirol, italien oder die welt, die neuen rechtslastigen parteien konnten bis jetzt das rad auch nicht neu erfinden. die „numerini“ von herrn salvini fliegen ihm mit seinem null-wachstum um die ohren, die brexitbefürworter suchen nur nach schadensbegrenzung, trump glänzt mit rekordverschuldung – aber alle sind die stimme des volkes und schützer des kleinen mannes. oder schaut nach deutschland, die liebe afd, das braune auffangbecken, außer provokationen und lügen im parteienfinanzierungsprogramm noch nichts geleistet. aber da die anti-verstand-fraktion in den umfragen zulegt, muss es richtig sein, ist doch klar, oder?

  • paul1

    „Wie bekannt (siehe unter Google) hat Pius Leitner vom Regionalrat einen Rentenvorschuss im Wert von 1,6 Millionen Euro brutto ausbezahlt bekommen. Nach Abzug der Steuern bleiben dem Ex-Abgeordneten sage und schreibe 991.006,93 Euro, weiteres kassiert er weiterhin eine Monats-Leibrente von 2.800 Euro netto. Nicht zu vergessen, noch zusätzlich die ganze Abfertigung als Landesabgeordneter.
    Warum diese Aufregung, für Leitner ist diese Rückforderung vom Rechnungshof ja nur ein Caffe“

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen