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Berufung gegen Kuh-Urteil

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Der Tiroler Bauer, der wegen einer tödlichen Kuhattacke zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt worden ist, geht jetzt in Berufung. 

Der Fall des Bauern aus dem Tiroler Pinnistal, der für seine Kühe wegen Fahrlässigkeit mit rund 180.000 Euro Schadenersatz und Hinterbliebenenrenten haften soll, da er seine Tiere nicht eingezäunt hatte, ist noch nicht abgeschlossen.

Denn der Bauer, dessen Mutterkühe den Tod einer deutschen Touristin verursacht haben, hat nun gegen die Verurteilung Berufung eingelegt. Laut Tiroler Tageszeitung liege die 69-seitige Berufung jetzt vor.

Immer laut TT Online bekämpft Anwalt Ewald Jenewein die Entscheidung gleich in mehreren Punkten. Demnach habe der Bauer die Warntafeln wegen weidender Mutterkühe bereits vor dem Unfallgeschehen für jedermann sichtbar angebracht. „Achtung Mutterkühe. Mitführen von Hunden nur auf eigene Gefahr!“, stand dort teils illustriert zu lesen. „Dies entspricht exakt der vom Obersten Gerichtshof bis zu seiner letzten Entscheidung geforderten Terminologie“, so erklärte Rechtsanwalt Jenewein gegenüber der Tiroler Tageszeitung.

In der Urteilsbegründung war außerdem die Rede, dass dem Bauern bekannt gewesen sei, dass seine Kühe im Unfalljahr 2014 aggressiv gewesen wären. Rechtsanwalt Jenewein hält in der TT dagegen: „Es ist uns völlig unerfindlich, wie der Richter darauf kommt. Dafür gibt es im ganzen Verfahren nach all den Zeugenaussagen keinerlei Beweisergebnisse – weder Feststellungen noch Erkenntnisse.“

Ein weiterer Aspekt, der in der Berufung vertieft werden soll: Das Gericht sah als Ursache für die Aggression der Kühe zuvor vorbeiwandernde italienische Urlauber mit Hunden. Die Anwälte sagen nun, dass man diesen Zufall nicht dem Bauern anlasten könne.

Die Kläger haben jetzt vier Wochen Zeit, um auf die Berufung zu antworten. Dann entscheidet das Oberlandesgericht.

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