Du befindest dich hier: Home » Gesellschaft » Geschlagene Patientin

Geschlagene Patientin

Eine Pflege-Verantwortliche des Pflegeheims Don Bosco soll 2014 eine Alzheimer-Patientin geschlagen und genötigt haben. Nun steht sie vor Gericht, auch der BSB könnte belangt werden.

von Thomas Vikoler

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen die heute 63-jährige, inzwischen pensionierte Pflegerin sind schwerwiegend: Missbrauch von Erziehungs- und Zuchtmitteln, Schläge und Nötigung. Das alles begangen am 11. Juli 2014 an einer Alzheimer-Patientin im Pflegeheim Don Bosco in Bozen.

Die Angeklagte, die vom Anwalt Maurizio Vezzali vertreten wird, war damals zudem in leitender Funktion tätig: Sie war für das gesamte zweite Stockwerk des Pflegeheims zuständig, wo die Straftaten laut Anklage von ihr verübt worden sind.

Der Hintergrund: Die betagte Alzheimer-Patientin soll sich – wie es bei Alzheimer-Patienten nicht selten vorkommt – auffallend verhalten haben. Auf einem Stuhl sitzend, schlug sie wild um sich, fluchte und spuckte.

Die Pflege-Verantwortliche reagierte darauf – immer laut Anklage – mit ähnlichen, für ihre Funktion aber rechtswidrigen Mitteln: Sie hielt die Patientin an den Handfesseln fest, schlug sie und schrie sie wiederholt an: „Entschuldige dich“. Für die Staatsanwaltschaft sind damit die Strafbestände des Missbrauchs von Erziehungs- und Zuchtmitteln, Schläge und Nötigung erfüllt.

Die Angehörigen der inzwischen verstorbenen Patientin bekamen die Szene mit und erstatteten Strafanzeige gegen die leitende Pflegerin.

Am Dienstag startete am Landesgericht das dazugehörige Hauptverfahren. Mit einer Vertagung. Die Zivilpartei hatte den Betrieb der Sozialdienste (BSB), der das Pflegeheim führt, mit Verweis auf Artikel 2049 des Zivilgesetzbuches in das Verfahren gerufen. Demnach sind die Arbeitgeber in Pflegeeinrichtung für die durch Angestellte angerichtete Schäden verantwortlich. Die Zivilpartei schätzt den Schaden in diesem Fall auf „mindestens 20.000 Euro“.

Der BSB-Anwalt wandte am Dienstag allerdings eine verspätete Zustellung ein. Deshalb wurde die Strafverhandlung gegen die Ex-Pflegerin auf 18. Juli vertagt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (11)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • andreas

    Wie kann ein „Schaden“ von 20.000 Euro entstehen, nur weil einer mal eine, laut Alto Adige, geschmiert bekommt?

    Wer mit Alzheimerkranken mal zu tun hatte, weiß wie schwierig die sein können.
    Die leitende Pflegerin sollte sich zwar in Griff haben, doch durchaus verständlich, wenn die Geduld auch mal zu Ende ist.

    Eine Abmahnung und eine Spende von ca. 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung wäre durchaus angebracht, dass hier die Angehörigen mit einem Pseudoschaden, welchen es nicht gibt, Geld machen wollen, finde ich eine Frechheit.

    Sie hätten ihn ja zuhause betreuen können, was sie wohl keine Woche ausgehalten hätten.
    Respekt vor allen, welche die Geduld haben, für die paar Euro, welche sie bekommen, Alzheimerkranke zu betreuen.

  • exodus

    Demenzkranke Menschen zu pflegen ist eine enorme Geduldsarbeit. Die Personalität
    dieser Kranken verändert sich mit der Krankheit total, sie werden oft sehr aggressiv,
    man könnte verzweifeln, bei aller Liebe die man zu diesem Menschen hat. Ich bewundere die Pfleger, die sehr unterbezahlt sind, es wird auch andauernd neues
    Personal gesucht und leider schwer gefunden. Damit will ich nicht sagen, dass ich mit dem Verhalten obiger Pflegerin einverstanden bin, aber dass die Verwandten nun
    Profit daraus schlagen wollen, noch weniger.

  • exodus

    @watschi
    Anscheinend haben Sie meine Argumentation fehl verstanden. Ich habe keine Gewalt gerechtfertigt, sondern nur die Umstände bestätigt.

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen