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Das Camper-Parkproblem

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Die Höhenschranken auf dem Jakobiparkplatz in Terlan müssen laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts wieder abmontiert werden. Aber die Situation ist verzwickt.

von Lisi Lang

Vor rund zwei Jahren hat die Gemeinde Terlan dem wilden Parken von Wohnmobilen, Kleinlastern und Lieferwagen auf dem Parkplatz vor dem Haus des Apfels in der Jakobistraße den Kampf angesagt. Mittels Verfügung des Bürgermeisters wurden sogar Höhenbegrenzungen von 2,10 Metern an zwei Parkplatzeinfahrten montiert, um größere Fahrzeuge davon abzuhalten, einen Teil des Parkplatzes zu benutzen. Gleichzeitig wurde auf einem anderen Teil des Parkplatzes eine Fläche für Camper ausgewiesen, wo diese mit Parkuhr bis zu 12 Stunden parken können.

Die Vereinigung „Associazione Nazionale Coordinamento Camperisti“ hat gegen diese Verfügungen Rekurs eingereicht – nun liegt das Urteil des Verwaltungsgerichts vor.

„Die Gemeinde hat in dieser Angelegenheit drei Maßnahmen erlassen“, erklärt Rechtsanwalt Alexander Bauer, der die Gemeinde Terlan in dieser Causa vertritt. Im Jahr 2016 wurde eine Verfügung erlassen, dass ein großer Teil des Parkplatzes in der Jakobistraße nur für Autos reserviert ist, während ein anderer Teil für Wohnmobile zur Verfügung steht. „Diese Maßnahme wurde von der Vereinigung angefochten, aber im Bezug auf diese Maßnahme hat das Gericht die Verspätung des Rekurses erklärt, weshalb diese Maßnahme weiterhin aufrecht ist“, erklärt der Rechtsanwalt.

Die Gemeinde hat Anfang 2017 zudem die Anbringung von Höhenschranken verfügt, diesen Beschluss allerdings widerrufen und durch eine andere, eine dritte Verfügung,  ersetzt. „Der Rekurs der Vereinigung gegen die zweite Maßnahme wurde daher für unverfolgbar erklärt, während der Rekurs gegen die dritte Maßnahme, also gegen die effektiven Höhenschranken, angenommen wurde“, erklärt Alexander Bauer. „Das Gericht ist der Ansicht, dass es nicht möglich ist derartige Höhenschranken anzubringen, weil es sich um eine Diskriminierung der Camper handelt“, erklärt Rechtsanwalt Bauer das Urteil.

Die Situation ist also verzwickt: „Laut Urteil müssten die Höhenschranken wieder abmontiert werden, die Camper dürfen aber trotz allem nicht auf dieser Fläche parken, da die erste Maßnahme, also die erste Verfügung, regulär ist“, erläutert Alexander Bauer.

Der Bürgermeister kann über dieses Urteil eigentlich nur den Kopf schütteln und kündigt Rekurs an. „Wir haben nur einen Teil des Parkplatzes mit Höhenbegrenzungen versehen, um unter anderem die Bäume auf diesem Parkplatz zu schützen, damit diese endlich wachsen können und die geplante Beschattung erreicht wird“, sagt Bürgermeister Klaus Runer. In Terlan gäbe es zudem einen ausgewiesenen Parkplatz für Camper. „In Südtirol gibt es auf verschiedensten Parkplätzen Höhenbegrenzungen und daher kann ich jetzt nicht nachvollziehen, warum wir diese in Terlan nicht installieren dürfen“, zeigt sich der Bürgermeister verärgert.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (4)

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  • semperoper

    Also das ist jetzt echt der Gipfel. Diese Camperei ist ein Unding unserer Zeit: bringen alles von zu Hause mit, die lokale Gastronomie verdient nix, höchstens die großen Lebensmittelketten, weil, sobald die mitgebrachten Lebensmittel aufgebraucht sind, in den Supermärkten billig eingekauft wird. Sie verstopfen Straßen und Parkplätze und hinterlassen zu guter Letzt Müll und Fäkalien, womöglich noch unkontrolliert.
    Und jetzt haben die auch noch die Dreistigkeit, gegen diese Parkplatzregelung zu rekurrieren. Ich fasse es nicht.

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