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„Mindestlohn notwendig“

Tony Tschenett

Die Gewerkschaft ASGB unterstützt einen gesetzlichen Mindestlohn in Italien – und fordert mindestens 9,50 Euro pro Stunde.

ASGB-Chef Tony Tschenett unterstützt die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn in Italien, da laut Daten von NISF/INPS 22 Prozent der Lohnabhängigen in der Privatwirtschaft weniger als neun Euro die Stunde verdienen und neun Prozent sogar weniger als acht Euro. Während 22 der 28 EU-Staaten einen Mindestlohn hätten, habe Italien stark mit Erwerbsarmut zu kämpfen, so Gewerkschafter Tschenett.

Er schlägt vor, den Mindesttarif von den geplanten neun Euro brutto pro Stunde Arbeitsleistung sogar auf mindestens 9,50 Euro zu erhöhen. Dies sei allein wegen der zukünftigen Pensionen erforderlich.

„Damit würden wir uns zwischen Frankreich, Niederlande, Irland und Belgien einreihen. Österreich hat zwar keinen gesetzlichen Mindestlohn, dennoch sind durch die Pflichtmitgliedschaft in der Arbeiterkammer 99 Prozent der österreichischen Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft von einem kollektivvertraglichen Mindestlohn abgedeckt, der nicht unter 1.500 Euro brutto liegen darf – darauf haben sich die Sozialpartner geeinigt“, so Tschenett.

In der Summe bedeute dies, dass die Lohnabhängigen in der Privatwirtschaft in der Regel nicht unter 10,09 Euro verdienen.

Tony Tschenett sieht gleichzeitig die These, dass ein Mindestlohn – wie von den konföderierten Gewerkschaften CGIL, CISL und UIL kritisiert – Kollateralschäden verursachen würde, als widerlegt: „Diese ablehnende Haltung gegenüber jeglichen progressiven Ideen, die übrigens fast flächendeckend in Europa Standard sind, ist nicht nachvollziehbar. Vor allem vor dem Hintergrund, dass es jenen Kräften, die nun gegen den Mindestlohn wettern, nicht gelungen ist, in den staatlichen Kollektivvertragsverhandlungen Tarife auszuhandeln, die ausreichend fürs Leben sind.“

Tschenett meint: „Man darf den Mindestlohn nicht als Konkurrent gegenüber den Kollektivverträgen sehen, vor allem vor dem Hintergrund, dass Mindestlöhne eben nur Mindeststandards vorgeben. Aufgabe der Sozialpartner würde demnach sein, aufbauend auf diesen Mindestlöhnen einen für alle zufriedenstellenden Konsens zu finden.“

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