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Die Sondersitzung

Der Landtag trat am Montag um 9 Uhr in außerordentlicher Sitzung zusammen. Einziger Punkt auf der Tagesordnung war die Ratifizierung des Beschlusses der Landesregierung, Teile des staatlichen Haushaltsgesetzes 2019 (Nr. 145 vom 30. 12. 2018, Abs. 865 u. 866) anzufechten.

Trotz einer allgemeinen Schutzklausel für die Sonderautonomien enthält dieses Gesetz Detailbestimmungen, die sich ausdrücklich auch auf die autonomen Provinzen beziehen, und zwar in den Bereichen Gesundheitsschutz und Ordnung des Gesundheitsdienstes, wie LH Arno Kompatscher erklärte. Die dringliche Einberufung (gemäß Art. 52, Abs. 4 der Geschäftsordnung) war notwendig, da der Rekurs vor dem Verfassungsgericht gleichzeitig mit dem Ratifizierungsbeschluss des Landtags innerhalb 11. März eingereicht werden muss. Man teile die Zielsetzung der staatlichen Bestimmung, aber es gehe ums Prinzip. Man wolle diese Bereiche weiterhin autonom regeln. Wenn man das Gesetz nicht anfechten würde, habe der Staat das nächste Mal eine leichte Handhabe.

Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia) schlug vor, Verhandlungen zu führen, bevor man sich ans Verfassungsgericht wende. Die Lega sei hier wie in Rom an der Regierung, und man sollte miteinander reden, um eine Flut von Anfechtungen zu vermeiden.

Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) sprach sich gegen die Anfechtung aus. Das Haushaltsgesetz sei mit breiter MNehrheit verabschiedet worden, auch von der Lega, die in Bozen zur Mehrheit gehöre. Das Südtiroler Gesundheitswesen habe bereits hohe Kosten. Nicolini warnte davor, mit der Praxis der Rekurse wieder anzufangen; bald könnte die Staatsregierung ihrerseits Rekurse einreichen.

Paul Köllensperger (Team Köllensperger) unterstützte den Anfechtungsbeschluss. Man müsse das Land vor Einmischungen des Staates schützen. Inhaltlich könne er die Bestimmungen aber teilen, denn die Vergütung der Sanitätsverwalter sollte durchaus an die Erfolge gekoppelt sein.

Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) unterstützte den Antrag, da man eine staatliche Einmischung nicht dulden wolle. Das Südtiroler Gesundheitswesen sei teuer, aber es funktioniere anders als das italienische. Knoll bat um Auskunft zur Facharztausbildung, die der Staat in Frage stelle.

Hanspeter Staffler (Grüne) unterstützte die Anfechtung. Er fragte ob es in dieser Sache eine Absprache mit Trient gebe.

Unterstützung kam auch von Andreas Leiter Reber (Freiheitliche). Wenn der Staat autonome Zuständigkeiten in Frage stelle, müsse man sich wehren.

Man verteidige hier ein unbestreitbares Recht des Landes, erklärte Carlo Vettori (Lega Alto Adige Südtirol). Das Gesundheitswesen sei hier anders als in anderen Regionen.

LH Arno Kompatscher erklärte zum Vorschlag Urzìs, dass es laufend Verhandlungen mit dem Staat gebe, etwa in der Staat-Regionen-Konferenz. Meistens könne man so Eingriffe abwenden. Die Schutzklausel sei allgemein Praxis, aber einige Ministerien würden sie nicht akzeptieren, und manchmal komme man im Parlament damit nicht durch, weil die Regierung zum gesamten Gesetz die Vertrauensfrage stelle. Dann bleibe nur mehr der Rekurs, den sich auch das Trentino überlege. Die angefochtenen Bestimmungen seien wahrscheinlich bereits unter der Vorgängerregierung ausgearbeitet worden, hier gehe es nicht darum, wer wo an der Regierung sei. Zur Facharztausbildung erklärte Kompatscher, dass eine Ärztegewerkschaft die feste Anstellung als unlauteren Wettbewerb sehe. Unter den Ärzten gebe es aber sprachgruppenübergreifend einen Konsens. Man sei mit dem Ministerium laufend im Gespräch, das neue System sei derzeit nicht mehr in Gefahr.

Der Anfechtungsbeschluss wurde mit 29 Ja, 1 Nein und 1 Enthaltung ratifiziert.

Damit war die heutige Tagesordnung erschöpft. Präsident Josef Noggler schloss die Sitzung um 9.30 Uhr.

Der Landtag tritt am Dienstag um 14.30 Uhr wieder zusammen.

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