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Der Märtyrer

Ulrich Veith (Archivbild)

Im Verfahren zu den Kosten für das Pestizid-Referendum 2014 steht für den Malser SVP-Bürgermeister Ulrich Veith viel auf dem Spiel. Er spricht von „haltlosen Anschuldigungen“.

Von Thomas Vikoler

Der Fall ist juristisch strittig und politisch hochinteressant. Und wieder geht es um die Frage: War das im August/September 2014 abgehaltene Pestizid-Referendum von Mals zulässig oder nicht?

Für die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof ist sie eindeutig zu beantworten. Sie hat nun gegen den Malser SVP-Bürgermeister und Anti-Pestizid-Aktivisten Ulrich Veith Anklage erhoben. Veith soll 23.000 Euro zahlen, die Kosten für die Abhaltung der Bürgerbefragung: Stimmzettel, Portospesen, die Kosten für die Auszählung.

Veith selbst sprach gestern von „haltlosen Anschuldigungen“,  er habe sich nichts vorzuwerfen.

Es ist klar: Der Bürgermeister setzt seinen Kampf fort, der ihm viel Zustimmung (aber auch heftige Anfeindungen) in seiner Gemeinde und internationale Anerkennung („Das Wunder von Mals“) gebracht hat. Nicht nur das: Die Rechnungshof-Causa könnte der Anti-Pestizid-Bewegung neuen Auftrieb geben – mit Ulrich Veith in einer erweiterten Märtyrer-Rolle.

Dass er ausgerechnet SVP-Vizeobmann Karl Zeller in dieser Causa als Verteidiger engagiert hat, ist bemerkenswert. Die Volkspartei-Zentrale stand dem Anti-Pestizid-Engagement des Bürgermeisters, der vor den Landtagswahlen mit der Liste Köllensperger flirtete, stets skeptisch bis ablehnend gegenüber. Zeller selbst sieht darin keinen Widerspruch und verweist auf juristische Gründe: Nicht der Malser Bürgermeister, sondern die zuständige Fachkommission unter dem Vorsitz des Anwalts (und Kurtatscher Bürgermeisters) Martin Fischer, habe den Referendumsantrag des Promotorenkomitees für eine pestizidfreie Gemeinde für zulässig erklärt. Der Bürgermeister habe nichts anderes getan, als die Entscheidung der Kommission umzusetzen.

Vor allem dafür macht ihn die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof nun verantwortlich. Demnach hätte Veith sich – wegen der ungeklärten Rechtslage, ob die Gemeinde tatsächlich für Pflanzenschutz zuständig ist – dagegen stellen müssen. Kommissions-Vorsitzender Fischer hatte das Ja zur Referendums-Frage u.a. damit begründet, dass damit juristisches Neuland betreten würde.

Dabei ist die Frage über die Zulässigkeit des Referendums, bei dem sich 75,68 Prozent der Malser (bei 70 Prozent Wahlbeteiligung) für ein Pestizid-Verbot aussprachen, bis heute nicht ausjudiziert. Ein Bozner Zivilrichter erklärte es für unzulässig, der Fall behängt derzeit in der Berufung vor dem Oberlandesgericht. Die Staatsadvokatur hatte seinerzeit – vor der Entscheidung der Kommission – ein negatives Gutachten erteilt.

Die Verhandlung zur Schadenersatz-Causa gegen Veith wird am Donnerstag kommender Woche vor der Rechtsprechenden Sektion verhandelt. Das Urteil wird – falls es zu keinem Aufschub wegen des offenen Zivilverfahrens kommt – einige Wochen später ergehen.

Der Malser Bürgermeister wird nicht zum ersten Mal vor dem Rechnungshof zitiert: Im Herbst 2015 schloss er ein gegen ihn angestrengtes Verfahren zur Affäre um die von der Gemeinde bezahlten Sozialabgaben (aufgrund eines fingierten privaten Arbeitsverhältnisses Veiths im Geschäft seines Bruders) mit der freiwilligen Zahlung von 115.000 Euro. Das dazugehörige Strafverfahren beendete der mit bulgarischem Ergebnis wiedergewählte Bürgermeister mit 160 Stunden Sozialdienst in der Bibliothek von Schlanders.

All das hat Ulrich Veith politisch mehr genützt als geschadet – und so dürfte es auch mit der Schadenersatz-Causa zu den Kosten für das Pestizid-Referendum sein.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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