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Falsche Kalaschnikow

Mullah Krekar in einem Archivbild.

Das Urteil im Terrorismus-Prozess gegen Mullah Krekar und fünf Mitstreiter fällt am 7. Mai.

Wir sind keine landwirtschaftliche Genossenschaft“. Diesen bemerkenswerten Satz sagte der eine Angeklagte, Mullah Krekar, zu einem zweiten. Dieser heißt Karim Rahim Twana, 40, genannt Makwan, und war zu jenem Zeitpunkt sein Stellvertreter bei der irakisch-kurdischen Organisation Rawti Shax. Und hegte Pläne, diese zu verlassen.

Das Gespräch wurde von den norwegischen Behörden auf Ansuchen der italienischen mitgehört, als Makwan den Mullah im Gefängnis in Oslo besuchte. Dies berichtete gestern am Bozner Landesgericht, zum Schluss der Beweisaufnahme im Terrorimus-Prozess gegen sie und weiter für Angeklagte, ein norwegischer Geheimdienstoffizier. Er erzählte auch von einer Hausdurchsuchung im Jahre 2013 (diesmal in Rechtshilfe für die deutschen Behörden) bei Makwans Osloer Wohnung, bei der eine falsche Kalaschnikow-Maschinenpistole und Notizen sichergestellt wurden, die über den streng hierarchischen Aufbau und die Absichten von Rawti Shax Aufschluss geben. Als Makwan seine Absicht äußerte, aus Rawti Shax auszusteigen (obwohl er als Vize monatlich 6.000 norwegische Kronen, aktuell 600 Euro, erhielt), soll der Mullah erklärt haben: „Gehe für sechs Monate in Quarantäne und bete, dann wirst du auf den rechten Weg zurückkehren“. Der Vize hatte sich zuvor wiederholt in Kurdistan aufgehalten und stellte die Autorität von Mullah Krekar, der laut Gerichtsakten wiederholten persönlichen Kontakt mit Osama Bin Laden hatte, infrage.

Nachdem das Bozner Schwurgericht gestern einen Antrag der Verteidigung auf Übersetzung aller Gerichtsprotokolle ins Kurdische abgelehnt hatte (es stellt aber zwei Übersetzer zur Verfügung), vertagte es die Verhandlung auf den 7. Mai. Da soll das Urteil in diesem Prozess fallen, das insbesondere in Norwegen, in dem fünf der sechs Angeklagten wohnen, für Aufsehen sorgen wird.

Möglich ist auch, dass die Staatsanwaltschaft am 7. Mai Haftbefehle für die Angeklagten beantragen wird. Ihnen drohen bis zu 20 Jahre Haft. (tom)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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