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Weinstadt Bozen

Foto: Gemeinde Bozen

Weil die Weinwirtschaft boomt, wurden in Bozen in den vergangenen Jahren über Grün-Grün-Verfahren rund acht Hektar Wald in Rebflächen umgewidmet. Zum Teil eine Rückgewinnung von zugewachsenen Weinbergen.

Von Thomas Vikoler

Es wird zum Teil um jeden Quadratmeter gekämpft, denn die Weinwirtschaft boomt. Und so gingen im Urbanistikamt der Gemeinde Bozen in den vergangenen fünf Jahren Dutzende von Anträgen für Umwidmungen von Wald in Landwirtschaftsgebiet ein. Zum Teil für neue Flächen, zum Teil für sogenannte Rückgewinnungen von historischen Rebflächen sowie katastale Richtigstellungen.

Die Weinstadt Bozen wächst, und das nicht wenig. Seit 2014, als die Grün-Grün-Verfahren im Landesraumordnungsgesetz eingeführt wurden, sind rund acht Hektar an zusätzlichen Rebflächen dazugekommen. Beim Grün-Grün-Verfahren werden – getrennt von den übrigen Sammel-Bauleitplanänderungen – Waldflächen in Landwirtschaftsgebiet umgewandelt.

„Wir orientieren uns bei der Behandlung der Anträge jeweils an den Gutachten der Forstbehörde und der Landesraumordnungskommission“, betont Bozens Bürgermeister Renzo Caramaschi. „Ich sehe es aber als grundsätzlich positiv, wenn eine gutgehende Branche zusätzliche Flächen bekommt“.

Paolo Bellenzier, Direktor der Abteilung Urbanistik der Gemeinde, listet auf: Seit Einführung des Grün-Grün-Verfahrens wurden in Bozen 2,9 Hektar von Wald in Landwirtschaftsgebiet umgewandelt. Zumeist an den Hängen zwischen Rentsch und Moritzing, von kleineren Flächen mit wenigen Quadratmetern bis zu einem halben Hektar.

Im Rahmen dieser Umwidmungen wurden gleichzeitig die Anpflanzungen von Kastanienhainen als Ausgleichsmaßnahmen für den Verlust der Waldfläche im Gesamtausmaß von rund einem Hektarvorgeschrieben. Also die umgekehrte Operation: Wald für neue Reben.

Weiters wurden etliche Richtigstellungen von Wald in Landwirtschaftsgebiet von bereits bewirtschafteten Flächen vorgenommen mit einem Gesamtausmaß von rund 4,7 Hektar. Von diesen waren2,7 Hektar auf graphische Fehler im Bauleitplan zurückzuführen, also Richtigstellungen aufgrund der ungenauen Angaben im Grundbuch. Inzwischen wird der Bauleitplan aufgrund von Satellitenaufnahmen gezeichnet. Dadurch konnten sich einige Weinbauern stattliche zusätzliche Rebflächen sichern.

Bei den bereits bewirtschafteten Flächen handelt es sich um ehemalige Weinberge, die seit Jahrzehnten nicht mehr genutzt wurden und inzwischen zugewachsen sind. Die Eigentümer müssen jeweils nachweisen, dass die Flächen in der Vergangenheit (also vor Einführung der Bauleitpläne in den frühen 1970iger Jahren) für den Weinbau genutzt wurden. Da sind zuweilen historische Fotos nützlich.

Es kommt aber auch vor, dass der Stadtrat (so wie am Montag dieser Woche) eine bereits genehmigte Grün-Grün-Umwidmung wieder zurücknimmt. Im August 2018 hatte er mit Beschluss Nr. 458 eine Umwidmung in Guntschna aufgrund eines positiven Gutachtens der Forstbehörde und des Amtes für Landschaftsökologie gutgeheißen. Weil die Landschaftsschutzkommission aus geologischen Gründen (der neue Gefahrenzonenplan ist inzwischen in Kraft getreten) ein negatives Gutachten erteilte, wurde Beschluss Nr. 458 nun annulliert.

Es geht zuweilen, kaum zu glauben, auch in die umgekehrte Richtung: Landwirtschaftsgebiet wird in Wald zurückgewidmet. „In den vergangenen Jahren waren insgesamt 0,6 Hektar davon betroffen“, berichtet Abteilungsdirektor Bellenzier.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

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  • paul1

    ….@ ahaa, glaubst du wirklich diese zugewachsenen Staudenhänge nützen dem Landwirt, weder Holz noch sonst ein Ertrag. Danke der fleißigen Bauern und Grundbesitzer werden auch solche Flächen bewirtschaftet.

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