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„Nicht notwendig“

Region und Land verzichten darauf, gegen die staatlich verordnete Leibrenten-Kürzung vor das Verfassungsgericht zu ziehen.

Von Matthias Kofler

Die Fraktionssprecher des Regionalrats haben sich mehrheitlich dagegen ausgesprochen, die staatlich verordnete Kürzung der Leibrenten vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Ein Rekurs sei „nicht notwendig“ und „politisch inopportun“, so das Credo der Fraktionssprecher.

Der Hintergrund: Die Anwältin des Landes Renate Guggenberg hat für Landeshauptmann Arno Kompatscher das staatliche Haushaltsgesetz begutachtet. Dabei kam sie zum Schluss, dass jener Artikel, mit dem alle Regionen verpflichtet werden, bis spätestens 31. März die Politiker-Leibrenten abzuschaffen und ansonsten mit einer 20-prozentigen Kürzung der staatlichen Finanzmittel bestraft werden, verfassungswidrig sei. Der Grund: Die Entschädigungen der Politiker und die Leibrenten fielen in den ausschließlichen Kompetenzbereich der Regionen.

Kompatscher fragte Regionalratspräsident Roberto Paccher und die Fraktionssprecher, ob sie einen Rekurs vor dem Verfassungsgericht in Betracht ziehen würden. Klar für eine Anfechtung sprach sich Alessandro Urzì (Alto Adige nel Cuore) aus: Man müsse die Autonomie verteidigen. Der Grüne Riccardo Dello Sbarba gab Urzì zwar inhaltlich Recht: Das Gesetz sei verfassungswidrig. Allerdings würde man mit einem Rekurs in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, dass es den Politikern nicht um die Autonomie, sondern um die Verteidigung der eigenen Privilegien gehe.

Auch Kompatscher befand, dass ein Rekurs nicht notwendig sei, da der Artikel im Haushaltsgesetz auf Südtirol nicht angewandt werden könne. Durch das Finanzabkommen mit Rom und der Finanzautonomie habe man sich vor Kürzungen seitens des Staates absichern können. Der LH stellte weiters klar, dass die amtierenden Mandatare ohnehin keine Leibrente mehr beziehen werden.

Das Thema wurde gestern auch in der Landesregierung besprochen. Es wurde entschieden, dass das Land Südtirol auf einen Rekurs vor dem Verfassungsgericht verzichtet.

„Ein Rekurs ist nicht notwendig, da uns die Bestimmung nicht betrifft: Erstens sind wir für die Politiker-Entschädigungen selber zuständig und zweitens kann uns der Staat diese Zuwendungen nicht streichen, weil wir diese gar nicht bekommen“, so Kompatscher. Auch die Region zieht gegen die Bestimmungen nicht vor Gericht. Die Fraktionssprecher des Regionalrats sind der Meinung, die Leibrenten-Materie mit einem eigenen Gesetz bereits geregelt zu haben. Wenn schon, dann müsse der Staat das regionale Gesetz anfechten und nicht umgekehrt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (6)

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  • pingoballino1955

    Ein Rekurs ist nicht notwendig,wir verzichten ohnehin NICHT auf unsere zu Unrecht erworbenen Rechte,vonwegen die Ausrede des Autonomiestatutes,euch ist ja wohl nichts zu BLÖD um Eure übervollen Geldsäcke weiterhin zu stopfen und zu rechtfertigen,eine Schande ist das!

  • snakeplisskien

    Also hat man uns jahrelang verarscht, als behauptet wurde, dass die Politikergehälter/-entschädigungen von Rom abhängen und man deshalb nichts machen könne.

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