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Rezepte für alle

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Ein Meraner Gynäkologe wird vom Rechnungshof zur Zahlung von 69.000 Euro verurteilt. Er hatte Rezepte für fruchtbarkeitsfördernde Medikamente verschrieben. An Frauen, die nicht dazu berechtigt waren.

von Thomas Vikoler

Der Gynäkologe war offenbar guter Hoffnung. Guter Hoffnung, dass seine Patientinnen ihren Kinderwunsch würden erfüllen können, auch wenn sie nicht mehr ganz jung waren. Also stellte er reihenweise Rezepte für furchtbarkeitsfördernde Medikamente aus.

Ob die Patientinnen schließlich schwanger wurden, ist nicht bekannt. Fest steht seit Mittwoch hingegen, dass die Rechtsprechende Sektion am Rechnungshof den Meraner Gynäkologen Paolo Netzbandt, 54, zur Zahlung von 69.000 Euro verurteilt hat. Wegen Rezepten, die er für Patientinnen ausgestellt hatte, die dazu nicht berechtigt waren.

Frauen über 45.

Laut einer Vorgabe der „Agenzia italiana del farmaco“ (AIFA) werden die Kosten für derartige Medikamente vom staatlichen oder regionalen Sanitätsbetrieb einzig für Frauen bis zu einem Alter von 45 übernommen. Mit Ausnahme des Veneto, wo 2011 ein Gesetz erlassen wurde, das die Kostendeckung für Frauen bis zu einem Alter von 50 Jahren vorsieht.

Der Gynäkologe, der in einer bekannten Meraner Klinik tätig ist, stellte die Rezepte – zwischen 2011 und 2016 – dennoch aus. Für die Staatsanwaltschaft am Bozner Rechnungshof eine „augenscheinliche Verletzungen seiner Pflichten“.

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