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„Rekurse nicht die Lösung“

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Das Bürgereinkommen und die Zuständigkeit des Landes: Was die Gewerkschaft SGB-Cisl vorschlägt.

„Die Polemik rund um die Einführung des Bürgereinkommens („reddito di cittadinanza“) und die primären Zuständigkeiten des Landes ist juridisch zwar begründet, angesichts der Komplexität dieser Angelegenheit wäre eine praktische Lösung vielleicht besser als Rekurse“, meint die Gewerkschaft SGB-Cisl.

Sie schreibt in einer Pressemitteilung: „Unser Autonomiestatut sieht für den Sozialbereich primäre Zuständigkeiten vor. Im staatlichen Haushaltsgesetz ist festgelegt, dass die Bestimmungen, die darin enthalten sind, nicht direkt in jenen Regionen mit Sonderstatut anzuwenden sind, falls diese im Gegensatz dazu stehen. Dieser Gegensatz besteht im Falle Südtirols zwar, wenn die Landesregierung jetzt aber vor dem Verfassungsgericht rekurriert, dann könnte dies ein Durcheinander und unnütze Polemiken nach sich ziehen.“

Für den SGB-Cisl könnte eine Unvereinbarkeit des sozialen Mindesteinkommens Südtirols mit dem staatlichen Bürgereinkommen „eine rasche und vorübergehende Lösung darstellen. Mit anderen Worten: Die potentiellen Begünstigten könnten von den beiden Leistungen jene für sich wählen, die sie für die beste erachten. Dazu würde es reichen, mit einem Beschluss das Dekret des Landeshauptmannes 30/2000 abzuändern.“

Diesen Vorschlag werde die Gewerkschaft am heutigen Donnerstag im Rahmen des Treffens mit der zuständigen Landesrätin und dem Landeshauptmann einbringen.

Offensichtlich hat der SGB-Cisl die heutige TAGESZEITUNG noch nicht gelesen: Die Landesregierung hat am Dienstag beschlossen, dass sich die Bürger zwischen Bürgereinkommen und entsprechenden Landesleistungen entscheiden müssen. Das genannte Dekret wurde dahingehend abgeändert.

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