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Geförderte Kleinstbetriebe

Philipp Achammer

Kleinunternehmen können erneut um Förderung ihrer Investitionen in bewegliche Güter ansuchen. Vorerst stehen 2,65 Millionen Euro dafür bereit.

Die Landesregierung hat am Dienstag den neuen Wettbewerb zur Förderung der kleinen und Kleinstunternehmen genehmigt. Anspruch auf die Teilnahme haben Unternehmen bis 49 Mitarbeiter der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen, nicht hingegen jene des Sektors Tourismus. Dafür stehen aufgrund des sogenannten technischen Haushaltes vorerst 2.650.000 Eurozur Verfügung.

Diesen hatte die vorherige Landesregierung genehmigt, um die Landesverwaltung in der Übergangszeit funktionsfähig zu erhalten. Die Landesregierung will die Fördermittel allerdings über den in Ausarbeitung stehenden Landeshaushalt 2019 aufstocken. Da die Zuschüsse bis 20 Prozent der zugelassenen Kosten ausmachen, werden damit fünfmal so hohe Investitionen auf diese Weise begünstigt. „Es ist uns wichtig, dass die Unternehmen frühzeitig wissen, dass sie weiterhin auf die bewährte Wirtschaftsförderung des Landes bauen können“, sagt dazu der Landesrat für Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungen, Philipp Achammer.

Zu den förderbaren Investitionen zählen ausschließlich bewegliche Güter zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder zur Erweiterung einer bestehenden, zur Diversifizierung der Produktion durch neue, zusätzliche Produkte oder zu einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte. Auch eine für die Unternehmensentwicklung geeignete, funktionelle Software ist als Investition zugelassen. Die Investitionen müssen sich auf das Jahr 2019 beziehen. Nicht gefördert werden Ersatzinvestitionen. Gefördert werden Investitionen von mindestens 20.000 bis maximal 500.000 Euro.

Wie schon im Jahr 2018 erstellt die Landesabteilung Wirtschaft drei Ranglisten: Handwerk und Industrie bis zu 9 Mitarbeitern, Handwerk und Industrie zwischen 10 und 49 Mitarbeitern und Handel und Dienstleistungen mit bis zu 49 Mitarbeitern.

Kriterien, die Chancen eines Zuschusses verbessern

Neben Investitionen in die sogenannte digitale Transformation, Forschungs- und Entwicklungsprojekte sorgen auch andere Kriterien für zusätzliche Punkte bei der Bewertung des Ansuchens: etwa Wachstumsprojekte, Qualifizierung, Beschäftigung von Lehrlingen, Strukturschwäche, Frauenunternehmen oder Einzelhandelstätigkeit in Stadtvierteln abseits der Zentren.

2018 hatte das Land über diese Art der Wirtschaftsförderung Investitionen in insgesamt 210 Unternehmen bezuschusst. Davon investierte jedes fünfte Unternehmen in Innovation und Digitalisierung.

Die Säulen der Wirtschaftsförderung

Diese Fördermaßnahme bildet eine der Säulen der Wirtschaftsförderung des Landes Südtirol. „Mit dieser selektiven Förderung möchte die Landesregierung die Unternehmen darin bestärken, gezielte Investitionen zu tätigen“, betont Achammer.

Die wichtigste Form der Wirtschaftsförderung stellen die Steuerentlastungen dar, die den Unternehmen zur Verfügung bleiben, um Investitionen zu tätigen. Aus dem Rotationsfonds gibt es hingegen zinsvergünstigte Kredite für Investitionen, die besonders bei etwas größeren Unternehmen auf Zuspruch stoßen. Neben der Förderung von Weiterbildung, Beratung und Wissenstransfer gibt es Fördermaßnahmen für spezifische Bereiche, wie etwa die Nahversorgung, die Elektromobilität, die Internationalisierung und die Skigebiete. Nähere Details erfahren Interessierte auf der Webseite des Landes zum Thema Arbeit und Wirtschaft oder in der Landesabteilung Wirtschaft.

 

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