Die Alleinerbin
Eine Ultner Hauspflegerin steht in Bozen wegen eines gefälschten Testaments vor Gericht. Doch die Handschrift, die ihr einen auf drei Millionen Euro geschätzten Bauernhof zusprach, stammt nicht von ihr.
von Thomas Vikoler
Diese Schrift ist nicht die unseres verstorbenen Vaters“. Das fiel dem Zeugen, der am Donnerstag am Bozner Landesgericht in einem Strafprozess aussagte, sofort auf. Eine Schrift in einem notariell beglaubigten, und am 17. August 2015 veröffentlichten handschriftlichen Testament, mit dem der Zeuge faktisch enterbt wurde.
Denn der Bauernhof in Kastelbell, den sein am 1. März 2015 verstorbener Vater hinterlassen hatte, ging an dessen Pflegerin. Die Alleinerbin. Die Staatsanwaltschaft schätzte den Wert des Hofes mit zweieinhalb Hektar Obstwiesen auf drei Millionen Euro. Und erhob gegen Pflegerin, eine 35-jährige Frau aus dem Ultental, Anklage wegen Dokumentenfälschung. Oder genauer: Beihilfe zur Dokumentenfälschung.
Was war passiert? Der 2015 verstorbene Landwirt lebte bis dahin allein auf dem Hof, seine Frau und die fünf Kinder anderswo. Betreut wurde der Betagte von einer Haushälterin und der Pflegerin aus dem Ultental.
Was der Bauer offenbar nicht wusste: Die Pflegerin hat eine kriminelle Vergangenheit, sie war wegen verschiedener Delikte rechtskräftig verurteilt worden. Die Angehörigen des Verstorbenen, seine „natürlichen“ Erben, ließen nach Öffnung des Testaments ein kalligraphisches Gutachten anfertigen. Ergebnis: Die Schrift stammte nicht vom Erblasser, war also offensichtlich gefälscht.
Die Staatsanwaltschaft, bei der sie anschließend Anzeige erstatteten, ordnete ein zweites Gutachten an. Das Ergebnis diesmal: Das Testament war gefälscht, die Schrift stammte aber nicht von der tatverdächtigen Pflegerin, sondern von einer „noch nicht identifizierten Person“, wie es in der Anklageschrift heißt. Deshalb steht die Pflegerin wegen Mittäterschaft vor Gericht, wer das Testament letztlich verfasst hat, wurde auch im bisherigen Verlauf des Strafprozesses nicht offenbar. Immerhin: Die Angeklagte hat inzwischen auf die Erbschaft verzichtet, der Hof ging an die „natürlichen“ Erben.
Der Prozess wird am 18. April fortgesetzt.
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Kommentare (6)
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goggile
notariell beglaubigt? dann wird der notar wohl wissen wer zugegen war bei der testamentverfassung
yannis
Korrekt !
ahaa
Sollten meine Kinder wenn ich krank,alt…werde,wie Fremde sein,wird sich bei mir auch jemand anderes freuen.
robby
Möchte nicht in der Haut des beglaubigenden Notars stecken.
ollaweilleiselber
BITTE DAS FOLGENDE LESEN UND DANN OBENSTEHENDE KOMMENTARE KORRIGIEREN.
Das Olografische Testament schreibt der Erblasser XY zu hause von Hand, ohne Notar und ohne Zeugen, mit Datum und Unterschrift.
Ein Erbe bringt das Testament zum Notar, erklärt dort, dass es sich um das Testament des soeben Verstorbenen XY handelt.
Darüber verfasst der Notar eine Veröffentlichungsurkunde; in dieser erklärt der Notar, dass der Erbe ihm das Stück Papier gebracht und erklärt hat, es handle sich dabei um das Testament des Verstorbenen XY. Auch wird der Wortlaut des Testamtes in der Veröffentlichungsurkunde wiedergegeben und dessen äußeres Erscheinungsbild erklärt.
DESHALB:
Der Notar beurkundet nicht, dass die Person XY in seinem Beisein das Testament geschrieben hat, sondern dass ein Erbe ihm das Papier übergeben hat mit der Aussage, es handle sich um das Testament des XY.
Das öffentliche (oder notarielle) Testament wird im Beisein des Notars geschrieben oder im Beisein von zwei Zeugen dem Notar diktiert. Nur hier garantiert der Notar, dass vor ihm der Herr XY sitzt und sein Testament zu Papier bringt.
ALLES KLAR?
ollaweilleiselber
Ein Tipp:
vor dem Schreiben eines Kommentars zu einem Thema, von dem man keine Ahnung hat, das italienische Zivilgesetzbuch lesen.