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Das Millionen-Risiko

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Nachdem der Sanitätsbetrieb einer Ärztin mit Werkvertrag einen Schadenersatz über 100.000 Euro zahlen musste, haben 49 weitere Personen Klage eingereicht. Es könnten noch Hunderte dazukommen. Jetzt hat der Betrieb zwei namhafte Rechtsanwälte zu Hilfe gerufen.

von Heinrich Schwarz

Dem Südtiroler Sanitätsbetrieb drohen in den nächsten Jahren Schadenersatz-Zahlungen in Millionenhöhe, wobei es mit einigen wenigen Millionen Euro bei weitem nicht getan sein könnte. Der Betrieb hat zur Sicherheit bereits entsprechende Rückstellungen gemacht.

Um was geht es?

Der Sanitätsbetrieb wurde vom Arbeitsgericht dazu verurteilt, einer Tierärztin, die ab 2008 über viele Jahre mit sogenannten Werkverträgen angestellt wurde, einen Schadenersatz aufgrund entgangener Sozialbeiträge in Höhe von mehr als 100.000 Euro zu zahlen. Auf Werkverträge wurde zurückgegriffen, weil Personal ohne Zweisprachigkeit, das für die Dienstabdeckungen benötigt wurde, nicht befristet angestellt werden durfte.

Das Gericht kam zum Schluss, dass es sich um untergeordnete Arbeitsverträge gehandelt habe, die ein abhängiges Arbeitsverhältnis zur Folge haben. Dementsprechend hätte der Sanitätsbetrieb Sozialabgaben leisten müssen. Nach der erfolgreichen Pilotklage war klar, dass weitere Ärzte und Pfleger, die mit Werkverträgen beschäftigt waren, nachziehen werden. Mittlerweile behängen 49 Gerichtsverfahren.

Sicher ist aber: Es werden noch weit mehr werden. Denn zu Spitzenzeiten waren mehr als 500 Personen mit Werkverträgen beim Sanitätsbetrieb angestellt. Vor Gericht winkt für sie jetzt viel Geld.

Laut Generaldirektor Florian Zerzer handelt es sich beim Großteil der Betroffenen um Krankenpfleger, sodass die drohende durchschnittliche Schadenersatz-Zahlung – vorausgesetzt das Gericht bleibt bei seiner bisherigen Auffassung – geringer ausfallen würde als bei der Pilotklage der Tierärztin. Bei den Ärzten seien 100.000 Euro aber möglich.

Um sich möglichst erfolgreich zur Wehr setzen zu können, hat der Sanitätsbetrieb jetzt externe Hilfe geholt. Es sei notwendig, „eine neue rechtliche Bewertung der einzelnen Fälle zu ermöglichen, welche auf eine weitgehendere und noch artikuliertere Verteidigungsstrategie abzielt, indem man sich die Expertise von ruhmreichen Rechtsexperten zu eigen macht“, heißt es in einem Beschluss der Generaldirektion vom Donnerstag. Die betriebsinterne Anwaltschaft sei bereits mit großen Arbeitsauflagen belastet und angesichts der begrenzten Personalressourcen nicht in der Lage, alle behängenden Streitfälle zu betreuen.

Im Beschluss steht weiters, dass es für den Sanitätsbetrieb sehr wichtig erscheint, „weiterhin Werkverträge mit sanitären Berufskräften abzuschließen, um die Schließung einiger Krankenhausabteilungen zu verhindern, und dass daher der Betrieb sich bezüglich der Rechtmäßigkeit seiner Handlungen absichern muss, vor allem angesichts der möglichen großen wirtschaftlichen Ausgaben, die auf ihn zukommen könnten und der Notwendigkeit, die öffentlichen grundlegenden Dienstleistungen sowie den Schutz der öffentlichen Gesundheit sicherzustellen.“

Es wurde entschieden, „zwei international bekannte Universitätsprofessoren“ hinzuzuziehen. Und zwar einen Rechtsexperten für Arbeitsrecht und einen für Verwaltungsrecht.

„Es geht hier nämlich nicht nur um den arbeitsrechtlichen Aspekt, sondern auch um unsere Verpflichtung, einen essentiellen Dienst aufrechtzuerhalten. Wir bewegen uns immer zwischen Hammer und Amboss. Auf der einen Seite müssen wir den Dienst aufrechterhalten, auf der anderen Seite gibt es Einschränkungen bei der Anstellung von nicht-zweisprachigen Personen. Deshalb brauchen wir eine verwaltungsrechtliche Expertise“, erklärt Florian Zerzer.

Man hat sich für die Rechtsanwälte Carlo Zoli, Professor für Arbeitsrecht an der Uni Bologna, und Giuseppe Caia, Professor für Verwaltungsrecht an der Uni Bologna, entschieden.

Die Kostenvoranschläge der beiden Experten gingen am Dienstag und Donnerstag ein. Der Beschluss wurde daraufhin umgehend gefasst. Laut Florian Zerzer liegen die Kosten für die Beauftragung bei jeweils mehr als 30.000 Euro, also bei insgesamt rund 70.000 Euro.

Giuseppe Caia ist in Südtirol kein unbekannter Mann, vor allem nicht für Florian Zerzer. Caia war nämlich unter anderem Rechtsexperte des Landes beim Energiestreit, als Zerzer der zuständige Ressortdirektor war.

„Wir haben sehr gute Erfahrungen mit Giuseppe Caia gemacht, der ein exzellenter Experte ist, weshalb wir auch diesmal auf ihn zurückgegriffen haben“, so der Generaldirektor.

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Kommentare (10)

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  • unglaublich

    Wenn gut bezahlte Führungspersonen einen Millionenschaden verursachen, weil sie eine Sachlage falsch einschätzen oder andere Gründe, müssen die dann für ihre Fehler haften? Es gibt sie nicht, diese sog. Verantwortung oder zumindest nur auf dem Papier.
    Den Risikoaufschlag auf das Gehalt müssten eher die Arbeitnehmer bekommen, die müssen fast immer für ihre Verantwortung auch wirklich haften.

  • andreas

    So langsam werden wohl die Altlasten aus der Ära Durnwalder beseitigt sein.

  • pingoballino1955

    Bitte die Namen der sogenannten Professoren und wieviel kosten sie dem Steuerzahler und bitte wer zahlt dieses FIASCO,natürilich wir Vollidioten braven Steuerzahler.Guter Landeshauptmann,der nächste Mammutskandal steht im Haus,alles GUTE!!!!

    • pingoballino1955

      Ha ha ,sind wir etwa schon wieder in der Vetternwirtschaft????? 70.000 Euro für Versäumnisse der vorhergehenden Legislatur,ja wir haben s ja,gel! Und damit wird noch lange nicht fertig sein mir den Anwaltskosten!!!!!! oder????? wollen dann eine Aufstellung!(Das Volk) Hatte die Namen schon gelesen,wieviele Anwälte kommen noch dazu?????

  • pingoballino1955

    Ha ha ,sind wir etwa schon wieder in der Vetternwirtschaft????? 70.000 Euro für Versäumnisse der vorhergehenden Legislatur,ja wir haben s ja,gel! Und damit wird noch lange nicht fertig sein mir den Anwaltskosten!!!!!! oder????? wollen dann eine Aufstellung!(Das Volk)

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