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Neue Kriterien

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Es gibt Neuheiten bei der Pflichtversicherung für alle Hausfrauen und Hausmänner. Die Verbraucherzentrale listet die Details auf.

Seit 2001 gibt es in Italien die Pflichtversicherung für alle Hausfrauen und Hausmänner, die zwischen 18 und 67 Jahre alt sind und gewohnheitsmäßig, ausschließlich und unbezahlt Hausarbeit für die Familie erledigen. Auch RentnerInnen sind verpflichtet diese Versicherung einzuzahlen.

Die Prämie muss bis spätestens 31. Jänner jeden Jahres beim Arbeitsunfallinstitut INAIL eingezahlt werden. Für Personen bzw. Familien mit geringem Einkommen ist die Pflichtunfallversicherung kostenlos.

Die Neuigkeiten

Die Zahlungspflicht besteht für alle Hausfrauen und -Männer, auch RentnerInnen, bis zum Alter von 67 Jahren (früher 65 Jahre).
Die Prämie beträgt 24 Euro, jedoch müssen vorerst nur 12,91 Euro eingezahlt werden (die Modalitäten für die Zahlung der Differenz werden erst noch per Dekret festgelegt).

Gesenkt wurde hingegen die Schwelle, ab welcher die Versicherung greift, und zwar von einem Invaliditätsgrad von 27% auf 16%. Für dauerhafte Invalidität zwischen 6% und 15% ist eine Einmalleistung von 300 Euro vorgesehen.

Wie kann gezahlt werden?

Die Zahlung von 12,91 Euro kann online über die Internetseite des INAIL (https://www.inail.it/cs/internet/attivita/assicurazione/assicurazione-infortuni-domestici.html) oder über das Zahlungssystem „pagoPA“, an den Bankschaltern, Postämtern und Tabaktrafiken getätigt werden.

Was deckt die Pflichtversicherung?

Wird aufgrund eines Haushaltsunfalles eine Arbeitsunfähigkeit von 16% und darüber fest gestellt, hat der/die Betroffene Anrecht auf eine lebenslange Monatsrente. Je nach Invaliditätsgrad liegt diese zwischen 186,18 Euro und 1.292,90 Euro.
Bei tödlichen Haushaltsunfällen wird den Hinterbliebenen, die laut Gesetz darauf Anspruch haben, eine Monatsrente ausbezahlt, welche mit den Kriterien der Invalidenrente berechnet wird. Zudem erhalten sie einen Beitrag für die Begräbniskosten.

Des weiteren gibt es einen Fonds für die Opfer eines so genannten „schweren Haushaltsunfalles“. Dieser sieht für die Hinterbliebenen zwei Formen der Soforthilfe vor; eine sofortige Zahlung von 3 Monatsrenten sowie eine einmalige Auszahlung, deren Höhe jährlich neu fest gelegt wird und sich an der Anzahl der Hinterbliebenen richtet (zwischen 4.000 und 17.800 Euro).

Weitere Informationen können über die Internetseite des INAIL, das Contact Center des INAIL unter der Nummer 06.6001, im Sitz des INAIL oder bei den Patronaten eingeholt werden.

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