Du befindest dich hier: Home » Politik » „Nicht loyal und unparteiisch“

„Nicht loyal und unparteiisch“

Und wieder hebt das Verwaltungsgericht einen ablehnenden Beschluss der Landesregierung zur geplanten Liftverbindung Kastelruth-Seiser Alm auf. Diesmal mit einer heftigen Rüge.

Von Thomas Vikoler

„Nach Ansicht dieses Gerichtes entspricht eine derartige Vorgehensweise nicht einer loyalen und unparteiischen Ausübung der öffentlichen Verwaltungsbefugnisse im Sinne der verfassungsrechtlich verankerten Grundsätze der öffentlichen Verwaltungstätigkeit und der Kriterien der Effizienz, der Wirtschaftlichkeit, der Zügigkeit und der Transparenz, welche jedes Verwaltungsverfahren kennzeichnen.“

Dieser bemerkenswerte Satz steht gegen Ende eines Urteils des Bozner Verwaltungsgerichts (15/2019), in dem die Landesverwaltung ziemlich schlecht wegkommt. Sie hat, so heißt es im Urteil, das vorgesehene Verwaltungsverfahren zu einem Antrag der Marinzen GmbH für eine neue Liftverbindung von Kastelruth auf die Seiser Alm verletzt. Deshalb hat das Gericht nun einen kurz vor den Landtagswahlen von der Landesregierung gefassten ablehnenden Beschluss aufgehoben.

Nicht zum ersten Mal: Bereits im Dezember 2017 war ein solcher Beschluss wegen Verfahrensmängeln aufgehoben worden.

Und genau hier liegt für das Gericht das Problem. Anstatt darauf zu reagieren (das Urteil wurde vom Land nicht angefochten und ist in Rechtskraft erwachsen), zögerte die Landesverwaltung die Bewertung einer im Jahre 2015 von der Marinzen GmbH eingebrachte Machbarkeitsstudie mit drei Trassen-Varianten hinaus.

Mit dem (nun vom Gericht aufgehobenen) Beschluss Nr. 1079 vom 16. Oktober 2018 legte die Landesregierung dann Folgendes fest: Der in der Zwischenzeit von der Antragstellerin erklärte Verzicht auf eine Abfahrtspiste sei als neuer Antrag zu werten. Also zurück zum Start. Gleichzeitig wurde das negative Gutachten des Umweltbeirates vom März 2018 zu allen drei Varianten im Selbstschutzwege aufgehoben. Wiederum hätten Vertreter von Umweltverbänden nicht mitstimmen dürfen, weil letztere formelle Einwände gegen das Vorhaben Umlaufbahn Kastelruth-Seiser Alm eingebracht hatten.

Das Verwaltungsgericht kommt hingegen zum Schluss, dass das ursprüngliche Verwaltungsverfahren zum Antrag aus dem Jahre 2015 weiterhin aufrecht ist und möglichst rasch abgeschlossen werden muss. Innerhalb von 30 Tagen muss eine neues Gutachten des Umweltbeirates (unter Berücksichtigung er für legitim erklärten Verzichtserklärung zur Abfahrtspiste) vorliegen, innerhalb weiteren 30 das Bewertungsverfahren abgeschlossen werden.

Das Land steht unter Zugzwang. Auf die Einsetzung eines Kommissärs, wie von der Marinzen GmbH beantragt, hat das Verwaltungsgericht verzichtet.

Auch auf die Behandlung des brisanten Rekursgrundes Nr. 11:  Die Klägerin hatte eingewandt, dass Landeshauptmann Arno Kompatscher wegen eines möglichen Interessenskonflikts (er war bis 2013 Präsident der potentiell konkurrierenden Umlaufbahn Seis-Seiser Alm) bei Beschluss Nr. 1079 nicht hätte mitstimmen dürfen. Eine Nicht-Teilnahme wäre wohl rechtlich nicht geboten gewesen, sehr wohl politisch. Kompatscher hatte vor seiner ersten Wahl zum Landeshauptmann erklärt, er werde sich aus dieser am Schlern-Hochplateau umkämpften Angelegenheit heraushalten.

Das Verwaltungsgericht erklärte Rekursgrund Nr. 11 und einige weitere – wegen der Annahme des Einwandes zum sogenannten Umwandlungsverfahren – für „unverfolgbar“.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (8)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • tiroler

    Kompatscher hat doch selber Jus studiert.
    Wie können der Landesregierung solche Anfängerfehler unterlaufen?

  • pingoballino1955

    Und diese Landes Oberjuristen,die anscheinend dauernd Fehleinschätzungen und juridische Fehler machen, müssen wir auch noch von unserem Steuergeld bezahlen,super sind wir aufgestellt. Und der LH hat wiedereinmal NICHT Wort gehalten,er wollte sich ja vor den damaligen Wahlen aus diesem Ansuchen RAUSHALTEN????? Warum hat er das nicht getan???? Ist so ein Verhalten glaubwürdig???? N E I N !

  • george

    Und so machen sich Gerichte mitschuldig an der Zerstörung von Landschaft und Natur, nur weil sie sich um diese Sachverhalte überhaupt nicht einmal einen Deut von Gedanken machen. Nur Formfehler und manchmal unsinnige Gesetzesparagraphen, Verwirrungsartikel und in sich oft widersprüchliche Urteile und langwierige Rechtgutachten sind ihnen wichtig und heilig.

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen