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„Neuregelung erforderlich”

Andreas Jobstreibizer

Das Haushaltsgesetz, das kürzlich von der Regierung in Rom verabschiedet wurde, hat die Wanderhändler definitiv aus der so genannten Bolkestein-Richtlinie ausgenommen. 

Die Richtlinie aus dem Jahr 2006 mit dem Ziel der Konkurrenz und des freien Warenaustauschs innerhalb der EU, sah unter anderem vor, die Handelskonzessionen auf öffentlichen Flächen neu auszuschreiben. „Obwohl die Durchsetzung der Richtlinie in den vergangenen Jahren immer wieder aufgeschoben wurde, handelte es sich um ein Damoklesschwert, das über unserer gesamten Berufsgruppe gehangen hat, und nun definitiv wegfällt“, zeigt sich Andreas Jobstreibizer, Präsident der Wanderhändler im hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol, zufrieden.

Der Ausschluss der Berufsgruppe aus der EU-Richtlinie schützt die Wanderhändler etwa davor, wegen reiner Formfehler von der Vergabe der Konzessionen ausgeschlossen zu werden. „Keine Ausschreibungen mehr, keine Auswahlverfahren, keine begrenzten Konzessionen – und vor allem keine Gefahr, den Platz zu verlieren, auf dem man bereits seit Jahrzehnten arbeitet. Nach drei Jahren von Protesten, Initiativen, Debatten, Treffen und Versammlungen können wir nun endlich sagen, dass wir unser Ziel erreicht haben, zum Vorteil unserer Mitglieder und der lokalen Wirtschaftskreisläufe, zu deren Ankurbelung sie beitragen“, unterstreicht Jobstreibizer.

Nun liegt der Ball bei der Landesverwaltung und den Südtiroler Gemeinden, die in den vergangenen Jahren die Entwicklungen rund um die Gesetzeslage in ihrer Gesamtheit abgewartet haben. Die örtlichen Behörden müssen die freien Stellplätze vergeben und die Regeln für den Handel auf öffentlichen Plätzen an die neue rechtliche Situation anpassen.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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